Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Hai Handel GmbH / Reifenhai – Stand: 07.05.2026

Hai Handel GmbH / Reifenhai

Hauptsitz / Postadresse

Hauptstrasse 11a

8526 Oberneunforn

Schweiz

Werkstatt / Annahme

Langenmooserstrasse 19

8467 Truttikon

Schweiz

Telefon: +41 52 511 05 66

E-Mail: info@haihandel.ch

Website: www.reifenhai.ch

UID: CHE-434.293.397

Vertretungsberechtigte Personen

Damian Andri Stirnimann

Roy Böllenrücher

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Hai Handel GmbH, Hauptstrasse 11a, 8526 Oberneunforn, Schweiz, handelnd unter anderem unter der Marke bzw. Geschäftsbezeichnung Reifenhai.

  • Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen;
  • Ankauf, Eintausch, Vermittlung und Kommissionsgeschäfte im Zusammenhang mit Fahrzeugen;
  • Wunschfahrzeug-Suchen im In- und Ausland;
  • Fahrzeugimporte, Transport-, Verzollungs- und Zulassungsdienstleistungen;
  • MFK-Vorbereitungen, Vorführungen, Gutachten und technische Abklärungen;
  • Reifen, Felgen, Ersatzteile, Zubehör, Montage- und Werkstattleistungen;
  • Fahrzeugmodifikationen, Veredelungen, Umbauten und damit verbundene Arbeiten;
  • Beratungs-, Organisations- und Administrationsleistungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen.

Diese AGB gelten gegenüber Privatkunden und Geschäftskunden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag, Importauftrag, Angebot, Auftrag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Hai Handel GmbH ausdrücklich schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.

2. Vertragspartner, Standorte und Vertretung

Vertragspartner des Kunden ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Hai Handel GmbH, Hauptstrasse 11a, 8526 Oberneunforn, Schweiz, UID CHE-434.293.397.

Reifenhai ist eine Geschäftsbezeichnung bzw. Marke der Hai Handel GmbH. Vertragspartner bleibt die Hai Handel GmbH.

Die Werkstatt- und Annahmeadresse Langenmooserstrasse 19, 8467 Truttikon, Schweiz, dient insbesondere der Fahrzeugannahme, Besichtigung, Übergabe, Abholung oder Werkstattkoordination. Sie begründet keinen separaten Vertragspartner.

Vertretungsberechtigte Personen sind Damian Andri Stirnimann und Roy Böllenrücher, soweit sich aus dem Handelsregister oder einer schriftlichen Vollmacht nichts anderes ergibt.

3. Angebote, Inserate und Fahrzeugangaben

Angebote, Inserate, Preisangaben, Fahrzeugbeschreibungen, Ausstattungslisten, Fotos, Kilometerstände, Lieferfristen und sonstige Angaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Zwischenverkauf, Preisänderungen, Irrtümer, Schreibfehler und technische Änderungen bleiben vorbehalten.

Angaben zu Fahrzeugen, insbesondere zu Ausstattung, Zustand, Herkunft, Vorbesitz, Servicehistorie, Verbrauch, CO2-Werten, Garantie, Lieferumfang, Umbauten und Zulassungsfähigkeit, beruhen teilweise auf Informationen von Vorbesitzern, Lieferanten, Herstellern, Importeuren, Fahrzeugbörsen, Behörden, Werkstätten oder sonstigen Dritten.

Die Hai Handel GmbH prüft solche Angaben mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Eine verbindliche Zusicherung besteht nur, wenn eine Eigenschaft im einzelnen Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in den Fahrzeugunterlagen ausdrücklich zugesichert wird.

Massgebend sind die im einzelnen Vertrag, in der Auftragsbestätigung, im Übergabeprotokoll oder in den übergebenen Fahrzeugunterlagen ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften.

4. Website, Kontaktformulare und Anfragen

Die Nutzung der Website, eines Kontaktformulars, einer Wunschfahrzeug-Anfrage, einer WhatsApp-Nachricht, eines E-Mails oder eines Telefonats begründet für sich allein noch keinen Vertrag.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Hai Handel GmbH einen Auftrag, eine Bestellung, einen Kaufvertrag oder eine sonstige Vereinbarung ausdrücklich bestätigt oder mit der Leistungserbringung mit Zustimmung des Kunden beginnt.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Kontaktdaten, Fahrzeugwünsche, Budget, Finanzierungswünsche, Eintauschfahrzeuge, gewünschte Liefertermine sowie Angaben zu Verwendungszweck, Zulassung und besonderen Anforderungen.

5. Vertragsabschluss und Einbezug der AGB

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch Unterzeichnung eines Kaufvertrags oder Auftrags, schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder Reservation oder Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Kunden.

Elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln, gilt als schriftliche Kommunikation, soweit keine gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn im Angebot, Auftrag, Kaufvertrag, Importauftrag, auf der Rechnung, in der Auftragsbestätigung oder im elektronischen Bestell- bzw. Anfrageprozess auf sie hingewiesen wird und der Kunde die Möglichkeit hat, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung angegeben ist.

Preisangaben gegenüber Privatkunden verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.

Bei Importen, Suchaufträgen und individuell kalkulierten Fahrzeugen können einzelne Kostenpositionen separat ausgewiesen werden, insbesondere:

  • Fahrzeugpreis im In- oder Ausland;
  • Transportkosten;
  • Verzollung und Einfuhrabgaben;
  • Schweizer Mehrwertsteuer;
  • CO2-Abgaben oder sonstige Abgaben;
  • MFK-Vorbereitung, Prüf- und Zulassungskosten;
  • Gutachten, DTC-, ASA- oder sonstige technische Nachweise;
  • Umbauten, Reparaturen, Reifen, Felgen und Zubehör;
  • Administrations-, Beratungs- und Dienstleistungspauschalen;
  • Bank-, Wechselkurs- und Zahlungsgebühren.

Soweit Kosten von Behörden, Importeuren, Transportunternehmen, Werkstätten, Prüfstellen oder anderen Dritten abhängen, gelten sie als Schätzungen, solange sie nicht definitiv feststehen.

Nachträgliche Änderungen von Gebühren, Abgaben, Steuern, Wechselkursen, Transportkosten oder Drittpreisen können dem Kunden weiterbelastet werden, sofern sie nicht von der Hai Handel GmbH verursacht wurden und im konkreten Auftrag nicht ausdrücklich ein Fixpreis vereinbart wurde.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Hai Handel GmbH Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend machen.

7. Reservationen, Anzahlungen und Vorauszahlungen

Für Fahrzeuge, Suchaufträge, Importaufträge, Umbauten, Werkstattleistungen oder individuell bestellte Waren kann die Hai Handel GmbH eine Reservation, Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.

Eine Reservation ist nur verbindlich, wenn sie von der Hai Handel GmbH ausdrücklich bestätigt wurde und die vereinbarte Zahlung fristgerecht eingegangen ist.

Anzahlungen werden grundsätzlich an den Kaufpreis oder die vereinbarte Dienstleistung angerechnet.

Tritt der Kunde ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurück, verhindert er die Leistungserbringung oder kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Hai Handel GmbH bereits entstandene Kosten, Aufwendungen, Wertverluste und Schäden mit der Anzahlung verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Soweit eine Zahlung ausdrücklich als nicht rückerstattbare Bearbeitungs-, Such- oder Reservationsgebühr bezeichnet wird, wird dies im konkreten Angebot oder Auftrag gesondert ausgewiesen.

8. Wunschfahrzeug-Suche und Importauftrag

Bei Wunschfahrzeug-Suchen unterstützt die Hai Handel GmbH den Kunden bei der Suche, Prüfung, Verhandlung, Organisation und Abwicklung eines geeigneten Fahrzeugs.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Die Hai Handel GmbH kann insbesondere folgende Leistungen übernehmen:

  • Suche nach passenden Fahrzeugen;
  • Vorprüfung von Inseraten und Fahrzeugunterlagen;
  • Kommunikation mit Verkäufern, Händlern, Transporteuren und Behörden;
  • Organisation von Kauf, Transport, Import und Verzollung;
  • Koordination von MFK, Gutachten, Umbauten oder Instandstellungen;
  • Beratung zu Kosten, Risiken und Ablauf.

Die Hai Handel GmbH schuldet bei Such- und Beratungsaufträgen kein bestimmtes Suchergebnis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmtes Fahrzeug verfügbar bleibt, zu einem bestimmten Preis gekauft werden kann oder in jedem Fall in der Schweiz zugelassen werden kann.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Importfahrzeuge besonderen Risiken unterliegen können, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit, Zustand, Fremdangaben, Transport, Verzollung, Lieferzeit, Währungsschwankungen, Zulassungsfähigkeit, CO2-Abgaben, technischen Anforderungen, Gutachten und behördlichen Entscheiden.

9. Import, Verzollung, Transport und Behörden

Bei Import-, Verzollungs-, Transport- und Zulassungsdienstleistungen handelt die Hai Handel GmbH je nach Vereinbarung als Verkäuferin, Dienstleisterin, Vermittlerin, Vertreterin oder Organisatorin.

Behördliche Entscheide, Prüfresultate, Zollabfertigungen, MFK-Termine, Zulassungen, Gutachten und technische Abnahmen liegen ausserhalb des direkten Einflussbereichs der Hai Handel GmbH.

Die Hai Handel GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt oder ohne Zusatzaufwand zugelassen, geprüft oder eingetragen wird, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Liefer- und Bearbeitungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

Verzögerungen durch Dritte, Behörden, Transport, Zoll, Werkstätten, Prüfstellen, fehlende Dokumente, höhere Gewalt oder Umstände im Ausland berechtigen den Kunden nicht automatisch zum Rücktritt oder zu Schadenersatz.

10. Fahrzeugverkauf ab Lager oder aus Bestand

Beim Verkauf eines Fahrzeugs ab Lager oder aus Bestand gelten die Angaben im Kaufvertrag, in der Rechnung, im Übergabeprotokoll und in den übergebenen Fahrzeugunterlagen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, das Fahrzeug vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder besichtigen zu lassen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei gebrauchten Fahrzeugen sind dem Alter, Kilometerstand, Vorleben und Zustand entsprechende Gebrauchsspuren, Abnützungen und Instandhaltungsbedürfnisse üblich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie nicht erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweichen.

Eine MFK, ein Service, eine Garantie, ein Satz Reifen, ein Zubehörteil oder eine besondere Aufbereitung ist nur geschuldet, wenn dies im Vertrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.

11. Besichtigung, Probefahrt und Fahrzeugprüfung

Besichtigungen und Probefahrten erfolgen nach Vereinbarung. Die Hai Handel GmbH kann eine Probefahrt von der Vorlage eines gültigen Führerausweises, eines Identitätsdokuments, einer Sicherheitsleistung oder weiteren angemessenen Nachweisen abhängig machen.

Der Kunde ist während einer Probefahrt zu sorgfältigem, gesetzeskonformem und bestimmungsgemässem Umgang mit dem Fahrzeug verpflichtet.

Bussen, Gebühren, Schäden, Selbstbehalte, Wertminderungen und sonstige Kosten, die durch unsachgemässe Nutzung, Verkehrsverstösse oder schuldhaftes Verhalten des Kunden entstehen, können dem Kunden soweit gesetzlich zulässig weiterbelastet werden.

Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug vor Vertragsabschluss auf eigene Kosten durch eine Fachperson prüfen zu lassen, sofern dies vorgängig abgesprochen wurde und den Verkaufs- oder Betriebsablauf nicht unverhältnismässig beeinträchtigt.

12. Eintausch und Ankauf von Fahrzeugen

Nimmt die Hai Handel GmbH ein Fahrzeug des Kunden in Zahlung oder kauft sie ein Fahrzeug an, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche für die Bewertung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäss offenzulegen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Unfall- und Schadenhistorie;
  • Reparaturen und technische Mängel;
  • Leasing, Finanzierung oder Eigentumsvorbehalte;
  • Manipulationen oder Unklarheiten am Kilometerstand;
  • Import- oder Exporthistorie;
  • Umbauten, Eintragungen und Gutachten;
  • vorhandene Schlüssel, Dokumente und Zubehör;
  • Pfandrechte, Sicherheiten oder sonstige Belastungen.

Stellt sich nachträglich heraus, dass wesentliche Angaben falsch oder unvollständig waren, ist die Hai Handel GmbH berechtigt, den Ankaufspreis anzupassen, vom Ankauf zurückzutreten oder Schadenersatz geltend zu machen.

Ein Eintausch- oder Ankaufspreis ist nur verbindlich, wenn er schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde und das Fahrzeug bei Übergabe dem beschriebenen Zustand entspricht.

13. Zahlung, Eigentumsübergang und Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an Fahrzeugen, Waren und Zubehör geht erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem betreffenden Vertrag auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Fahrzeuge, Fahrzeugausweise, Schlüssel, Zubehör und Dokumente im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt der Hai Handel GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

Die Hai Handel GmbH ist nicht verpflichtet, ein Fahrzeug, Fahrzeugdokumente, Schlüssel, Zubehör oder Waren vor vollständiger Bezahlung herauszugeben.

Die Hai Handel GmbH ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen, sofern dies erforderlich oder zweckmässig ist.

14. Übergabe, Abholung und Abnahme

Ort und Zeitpunkt der Übergabe richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug oder die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen.

Nimmt der Kunde das Fahrzeug oder die Ware trotz Bereitstellung nicht ab, kann die Hai Handel GmbH angemessene Lagerkosten, Standkosten, Versicherungsmehrkosten und weitere daraus entstehende Aufwendungen verrechnen.

Mit Übergabe oder Annahmeverzug gehen Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko von Beschädigung, Verlust oder Wertminderung, auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.

Bei der Übergabe kann ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Dieses dokumentiert insbesondere Zustand, Kilometerstand, übergebene Unterlagen, Schlüssel, Zubehör, erkennbare Besonderheiten und allfällige Vorbehalte.

15. Prüfungspflicht und Mängelrüge

Der Kunde hat das Fahrzeug, die Ware oder die Dienstleistung bei Übergabe bzw. nach Erhalt zu prüfen oder prüfen zu lassen, soweit dies zumutbar ist.

Offensichtliche Mängel sind der Hai Handel GmbH so rasch wie möglich, spätestens innert 7 Kalendertagen nach Übergabe, schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.

Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich oder elektronisch zu melden.

Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.

16. Gewährleistung bei Fahrzeugen und Waren

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Schweizer Recht, soweit sie nicht wirksam abgeändert oder ausgeschlossen wurden.

Gegenüber Privatkunden gilt: Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist erfolgt bei neuen Sachen nicht unter zwei Jahren und bei gebrauchten Sachen nicht unter einem Jahr, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Ein vollständiger Ausschluss oder eine abweichende Regelung der Gewährleistung gegenüber Privatkunden wird nicht allein durch diese AGB bewirkt, sondern muss im konkreten Vertrag, Kaufvertrag, Auftrag oder in einer separaten Vereinbarung klar und ausdrücklich ausgewiesen werden.

Bei Geschäftskunden sowie bei Verkäufen zwischen Unternehmen können Gewährleistung und Haftung vertraglich weiter beschränkt oder ausgeschlossen werden, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Herstellergarantie, Importeursgarantie, Garantieversicherung oder Occasionsgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart, im Fahrzeugdossier aufgeführt oder von einem Dritten gewährt wird. Inhalt, Umfang, Dauer und Abwicklung solcher Garantien richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig:

  • normaler Verschleiss und alters- oder laufleistungsbedingte Abnutzung;
  • Verschleissteile, Betriebsstoffe und Reifenverschleiss;
  • Schäden durch unsachgemässe Nutzung, fehlende Wartung, falsche Pflege oder Überbelastung;
  • Schäden durch nachträgliche Änderungen, Tuning, Motorsport oder Eingriffe des Kunden oder Dritter;
  • Mängel, die dem Kunden bei Vertragsabschluss bekannt waren oder bei üblicher Prüfung erkennbar gewesen wären;
  • Abweichungen, die bei Gebrauchtfahrzeugen aufgrund Alter, Laufleistung, Vorleben oder Zustand üblich sind und nicht erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweichen.

17. Haftung

Die Hai Handel GmbH haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden.

Für Personenschäden sowie für zwingende gesetzliche Haftungstatbestände haftet die Hai Handel GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Hai Handel GmbH nur für direkte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur soweit der Schaden bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Betriebsausfall, Wertverlust, Ersatzfahrzeuge, Reise- oder Übernachtungskosten sowie Ansprüche Dritter wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie individuell schriftlich zugesicherte Garantien oder Eigenschaften.

18. Drittleistungen

Die Hai Handel GmbH kann zur Vertragserfüllung Dritte beiziehen, insbesondere Händler, Lieferanten, Transportunternehmen, Zollagenten, Werkstätten, Carrosserien, Lackierbetriebe, Prüfstellen, Gutachter, Finanzierungs- oder Leasingpartner, IT-Dienstleister und sonstige Hilfspersonen.

Für Leistungen von Dritten haftet die Hai Handel GmbH nur, soweit gesetzlich zwingend oder ausdrücklich vereinbart.

Soweit der Kunde direkt mit einem Dritten einen Vertrag abschliesst, gelten die Bedingungen dieses Dritten. Die Hai Handel GmbH ist in diesem Fall nicht Vertragspartnerin der Drittleistung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

19. Fahrzeugmodifikationen, Veredelungen, Gutachten und Eintragungen

Wünscht der Kunde Fahrzeugmodifikationen, Veredelungen oder Umbauten, beispielsweise Tieferlegung, Felgenumbauten, Anbauteile, Emblem-Veredelung, Scheibentönung, Lackierungen oder ähnliche Arbeiten, erfolgt die Ausführung nach individueller Vereinbarung.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Umbauten Auswirkungen auf Garantie, Versicherung, Zulassung, MFK, Betriebssicherheit, Herstellervorgaben und Wiederverkaufswert haben können.

DTC-Gutachten, ASA-Dokumente, MFK-Eintragungen, Einzelabnahmen und behördliche Genehmigungen können erforderlich sein und zusätzliche Kosten verursachen.

Die Hai Handel GmbH übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche Eintragung, Abnahme oder Genehmigung einer Modifikation, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Werden Arbeiten auf Wunsch des Kunden trotz Hinweis auf mögliche Risiken ausgeführt, trägt der Kunde die daraus entstehenden Folgen soweit gesetzlich zulässig.

20. Reifen, Felgen, Zubehör und Werkstattleistungen

Für Reifen, Felgen, Ersatzteile, Zubehör und damit verbundene Montage-, Werkstatt- oder Dienstleistungen gelten die im Angebot, Auftrag oder in der Rechnung vereinbarten Spezifikationen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, korrekte Fahrzeugdaten bereitzustellen, insbesondere Marke, Modell, Typengenehmigung, Dimensionen, Achslasten, Motorisierung, Erstzulassung, Umbauten und besondere Anforderungen.

Die Hai Handel GmbH prüft die Kompatibilität mit geschäftsüblicher Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Haftung für falsche Angaben des Kunden, nicht erkennbare Vorumbauten oder nachträgliche Änderungen am Fahrzeug.

Altteile, demontierte Reifen, Felgen oder Zubehör werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zurückgegeben. Ohne anderslautende Vereinbarung kann die Hai Handel GmbH diese fachgerecht entsorgen oder verwerten.

21. Leasing, Finanzierung und Versicherung

Leasing-, Finanzierungs- und Versicherungsangebote werden, sofern nicht anders angegeben, durch externe Partner erbracht.

Die Hai Handel GmbH kann entsprechende Kontakte vermitteln oder Unterlagen weiterleiten, schuldet jedoch keine Annahme eines Leasing-, Finanzierungs- oder Versicherungsantrags.

Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Finanzierungs-, Leasing- oder Versicherungspartners.

Ein Fahrzeugkauf, eine Reservation oder ein Auftrag steht nur dann unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Finanzierung, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder elektronisch vereinbart wurde.

22. Rücktritt und Stornierung

Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Kunden ist nur möglich, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder die Hai Handel GmbH schriftlich oder elektronisch zustimmt.

Bei individuell beschafften Fahrzeugen, Importfahrzeugen, Suchaufträgen, Sonderbestellungen, Umbauten, Werkstattleistungen oder speziell für den Kunden bestellten Waren kann eine Stornierung ausgeschlossen sein oder Kostenfolgen auslösen.

Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Stornierung kann die Hai Handel GmbH bereits entstandene Kosten, Aufwendungen, Wertverluste, Drittkosten, Standkosten sowie angemessenen Schadenersatz geltend machen.

Die Hai Handel GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungserbringung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar wird, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit eines Drittangebots, behördlichen Hindernissen, fehlenden Unterlagen, Zahlungsverzug, erheblichen Falschangaben oder begründetem Verdacht auf Missbrauch, Betrug oder Geldwäscherei.

Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall nach Abzug berechtigter Forderungen, Kosten und Aufwendungen zurückerstattet, soweit gesetzlich oder vertraglich nichts anderes gilt.

23. Verzug des Kunden und Konventionalstrafe

Kommt der Kunde mit der Zahlung, Abholung, Mitwirkung oder Annahme in Verzug, setzt die Hai Handel GmbH dem Kunden eine angemessene Nachfrist, sofern eine solche nicht entbehrlich ist.

Nach unbenutztem Ablauf der Nachfrist kann die Hai Handel GmbH vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz verlangen, das Fahrzeug anderweitig verkaufen und/oder entstandene Kosten verrechnen.

Wird ein Fahrzeug verbindlich gekauft oder bestellt und bezahlt der Kunde den Kaufpreis trotz Fälligkeit und Nachfrist nicht, kann die Hai Handel GmbH eine angemessene Konventionalstrafe oder Umtriebsentschädigung von maximal 10 % des vereinbarten Kaufpreises geltend machen, sofern dies im konkreten Vertrag oder Auftrag ausdrücklich vorgesehen ist und im Einzelfall zulässig sowie verhältnismässig ist.

Die Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Eine bereits geleistete Anzahlung kann angerechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

24. Datenschutz

Die Hai Handel GmbH bearbeitet Personendaten des Kunden, soweit dies für die Anbahnung, Abwicklung und Erfüllung von Verträgen, für die Kommunikation, für gesetzliche Pflichten, für berechtigte Geschäftsinteressen oder für die Sicherheit und Verbesserung der Dienstleistungen erforderlich ist.

Bearbeitet werden können insbesondere Kontaktangaben, Identifikationsdaten, Fahrzeugdaten, Vertrags- und Zahlungsdaten, Kommunikationsdaten, Unterlagen zu Finanzierung, Leasing, Versicherung, Import, Zoll, MFK, Gutachten und Fahrzeughistorie.

Personendaten können an Dritte weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist, insbesondere an Behörden, Zollstellen, Transportunternehmen, Werkstätten, Prüfstellen, Gutachter, Versicherungen, Finanzierungs- und Leasingpartner, IT-Dienstleister, Zahlungsdienstleister oder Rechtsberater.

Weitere Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten, zur Website-Nutzung, zu Kontaktformularen, WhatsApp, Google Maps, Analyse- oder Drittanbieterdiensten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Hai Handel GmbH / Reifenhai.

Soweit für bestimmte Datenbearbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, holt die Hai Handel GmbH diese gesondert ein.

25. Geistiges Eigentum und Inhalte

Texte, Bilder, Logos, Marken, Fahrzeugfotos, Website-Inhalte und sonstige Inhalte der Hai Handel GmbH dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht kopiert, weiterverwendet oder veröffentlicht werden, soweit sie rechtlich geschützt sind.

Fahrzeugfotos oder Projektbilder von Kundenfahrzeugen dürfen zu internen Dokumentationszwecken verwendet werden. Eine Veröffentlichung mit erkennbarem Personenbezug, Kennzeichen oder sonstigen identifizierenden Angaben erfolgt nur, soweit eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage besteht.

26. Änderungen der AGB

Die Hai Handel GmbH kann diese AGB jederzeit ändern.

Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einbezogene Fassung der AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Änderungen gelten für künftige Verträge, Angebote und Aufträge. Für laufende Dauerschuldverhältnisse können geänderte AGB gelten, wenn der Kunde in geeigneter Weise darauf hingewiesen wird und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

27. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird, soweit zulässig, durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Gleiches gilt für allfällige Vertragslücken.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Wiener Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.

Gerichtsstand für Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Hai Handel GmbH.

Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

Oberneunforn, 07.05.2026

Hai Handel GmbH / Reifenhai

Hai Handel GmbH / Reifenhai – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 07.05.2026