Medizinische Kontrolluntersuchung: Senioren-Check und mehr
Periodische ärztliche Kontrolle ab gesetzlichem Alter, plus anlassbezogene Untersuchungen. Was geprüft wird, wer prüft, was bei Bedenken folgt.
Stand 2026-08-24
Die medizinische Kontrolluntersuchung ist die ärztliche Bestätigung der Fahreignung. Sie kommt periodisch ab gesetzlichem Alter (Senioren-Check) oder anlassbezogen — nach Krankheit, bei gemeldetem Verdacht, nach Konsumvorfällen.
Senioren-Check
Ab dem vollendeten 75. Altersjahr, danach alle zwei Jahre (Art. 27 Abs. 1 Bst. b VZV). Die Altersgrenze steht in der Verordnung und nicht in einer Praxis, die sich je Kanton unterscheidet.
Die Untersuchung führt kein beliebiger Hausarzt durch, sondern ein Arzt mit einer Anerkennung nach Art. 5abis VZV. Untersucht wird typischerweise:
- Allgemeinmedizinische Kontrolle
- Sehtest
- Reaktion und Koordination
- Bei Auffälligkeit: Überweisung an einen Verkehrsmediziner
Ein Hörtest gehört nicht dazu. Die Mindestanforderungen an das Gehör gelten nur für die zweite medizinische Gruppe, also für Lastwagen, Bus und den berufsmässigen Personentransport.
Die kantonale Behörde erinnert an die Pflicht: innerhalb eines Monats nach dem 75. Geburtstag, danach jeweils drei Monate vor Fälligkeit. Das Ergebnis muss innerhalb von drei Monaten ab dem Versand der Erinnerung vorliegen (Art. 27 Abs. 1bis und 1ter VZV).
Ergebnis: Eignung bestätigt (ggf. mit Auflagen wie Brille) oder Empfehlung für tiefere Abklärung.
Für Berufsfahrer gilt eine eigene Staffel
Wer einen Ausweis der Kategorien C oder D, der Unterkategorien C1 oder D1 oder die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport hat, wird unabhängig vom Alter untersucht (Art. 27 Abs. 1 Bst. a VZV):
- alle fünf Jahre, wobei die erste Untersuchung nach dem vollendeten 50. Altersjahr spätestens mit 53 stattfindet;
- danach alle drei Jahre, wobei die erste Untersuchung nach dem vollendeten 75. Altersjahr spätestens mit 77 stattfindet.
Dasselbe gilt für Verkehrsexperten, die Führerprüfungen abnehmen.
Anlassbezogene Untersuchung
- Nach Krankheit (Schlaganfall, Epilepsie-Anfall, Diabetes-Entgleisung)
- Bei Meldung durch Hausarzt, Augenarzt oder andere Mediziner
- Nach Alkohol-/Drogen-Vorfall
- Bei Konsumproblematik
FAGVM-Stufen
Wird eine tiefere Abklärung verlangt, läuft sie über die vier Stufen der verkehrsmedizinischen Untersuchung. Die Kosten trägt typischerweise der Lenker.
Was kantonal verschieden sein kann
- Konkrete Altersgrenzen (manche Kantone strenger als Bundesvorgabe — selten)
- Akzeptierte Ärzte für Senioren-Check
- Wartezeiten für verkehrsmedizinische Gutachten
Was bei negativem Ergebnis folgen kann
- Auflagen für die Wiedererteilung (Brille, Tagfahrten, kurzer Radius)
- Eingeschränkte Kategorie (z. B. nur Personenwagen)
- Sicherungsentzug bei Eignungsmangel
