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Auto kaufen und verkaufen: Recht, Mängel, Garantie

Was beim Autokauf gilt: Gewährleistung nach OR, Sachmängel, versteckte Mängel, Garantie-Unterschiede, Occasionskauf privat gegen Händler.

Beim Autokauf gelten in der Schweiz zwei rechtliche Schichten: die gesetzliche Sachgewährleistung nach OR und allenfalls eine ergänzende Garantie. Beide haben unterschiedliche Voraussetzungen, Fristen und Folgen. Wer beim Privatkauf andere Regeln erwartet als beim Händlerkauf, irrt — die Grundnormen sind ähnlich, die Praxis sehr unterschiedlich.

Zwei Schichten — Gewährleistung und Garantie

SchichtQuelleWirkt wie
GewährleistungOR Art. 197 ff. (Gesetz)Sachmangel-Haftung des Verkäufers
GarantieVertrag / VersprechenHersteller-/Händler-Versprechen, freiwillig

Beide können nebeneinander gelten, ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Wer keine Garantie hat, ist nicht rechtlos — die Gewährleistung wirkt unabhängig.

Was du hier NICHT findest

  • Keine konkrete Rückabwicklungs-Anleitung
  • Keine Klagestrategie
  • Keine Verkäufer-Bewertung
  • Keine Vermittlung an einen Anwalt