Auto kaufen und verkaufen: Recht, Mängel, Garantie
Was beim Autokauf gilt: Gewährleistung nach OR, Sachmängel, versteckte Mängel, Garantie-Unterschiede, Occasionskauf privat gegen Händler.
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Beim Autokauf gelten in der Schweiz zwei rechtliche Schichten: die gesetzliche Sachgewährleistung nach OR und allenfalls eine ergänzende Garantie. Beide haben unterschiedliche Voraussetzungen, Fristen und Folgen. Wer beim Privatkauf andere Regeln erwartet als beim Händlerkauf, irrt — die Grundnormen sind ähnlich, die Praxis sehr unterschiedlich.
Zwei Schichten — Gewährleistung und Garantie
| Schicht | Quelle | Wirkt wie |
|---|---|---|
| Gewährleistung | OR Art. 197 ff. (Gesetz) | Sachmangel-Haftung des Verkäufers |
| Garantie | Vertrag / Versprechen | Hersteller-/Händler-Versprechen, freiwillig |
Beide können nebeneinander gelten, ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Wer keine Garantie hat, ist nicht rechtlos — die Gewährleistung wirkt unabhängig.
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6 Antworten · Stand 2026-08-27
