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Veteranenfahrzeug eintragen lassen

Ab 30 Jahren Oldtimer-Status: pauschaler Steuersatz, eingeschränkte Nutzung. So funktioniert es pro Kanton.

Stand 2026-08-28

Ein Auto ab 30 Jahren kann als Veteranenfahrzeug eingetragen werden. Vorteil: Pauschalsteuer von CHF 50–300/Jahr statt regulärer Berechnung. Nachteil: nur eingeschränkte Nutzung, Versicherungs-Auflagen, Kilometer-Limit in manchen Kantonen.

Voraussetzungen

In allen Kantonen einheitlich, weil es Bundesrecht ist:

  • Fahrzeug 30 Jahre oder älter (Jahr der ersten Inverkehrsetzung)
  • Originalzustand oder zeittypische Modifikationen
  • Funktionsfähigkeit (MFK bestanden)

Pro Kanton variabel:

  • Kilometerlimit pro Jahr (oft 3’000 km, manche bis 10’000)
  • Beschränkung auf Anlässe: Oldtimer-Veranstaltungen, Ausfahrten, Werkstattbesuche
  • Saisonzulassung Pflicht (z.B. nur 1. März bis 31. Oktober)
  • Versicherung mit Veteranen-Klausel (Pflichtfeld, alle Kantone)

Pauschalsteuer pro Kanton (Beispiele)

KantonVeteranen-PauschalReguläre Steuer Vergleich (Mittelklasse)
ZHCHF 100CHF 380–700
BECHF 150CHF 350–600
LUCHF 100CHF 400–650
AGCHF 80CHF 420–700
TICHF 200CHF 600–1’100
GECHF 250CHF 700–1’200

Die Tarife je Kanton stehen in Motorfahrzeugsteuer.

Antragsweg

  1. MFK absolvieren — für Veteranenfahrzeuge gilt ein reduzierter Prüfrhythmus
  2. Antrag beim STVA des Wohnkantons stellen (Formular „Veteranenfahrzeug“, oft online)
  3. Versicherungs-Bestätigung mit Veteranen-Klausel beilegen
  4. Erstmaliger Eintrag: einmaliger Aufwand CHF 100–200

Was zählt als „original“?

Restaurierte Fahrzeuge in zeittypischer Spezifikation sind OK. Verboten oder kritisch:

  • Moderne Elektronik nachgerüstet (Bluetooth, moderne Bremsen, etc.)
  • Motoreinbauten anderer Hersteller (Engine-Swap)
  • Tieferlegung oder Sport-Auspuff aus heutiger Zeit
  • Folierung in nicht-zeittypischen Farben

Im Zweifelsfall: vor Restauration mit dem STVA abklären, was den Veteranen-Status gefährdet.

Konkret rechnen

ZH, BE, LU — pro Kanton mit Antragsformular und Ansprechpartner.