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Anhängerkupplung: Nachrüsten, Prüfen, Eintragen

Wer einen Anhänger ziehen will, braucht die passende Anhängerkupplung. Was beim Nachrüsten zu tun ist, welche Stützlast und Anhängelast gelten und wo der Eintrag passiert.

Stand 2026-08-28

Die Anhängerkupplung ist mehr als eine Schraube am Heck. Sie hat Stützlast-Grenzen, Anhängelast-Grenzen und muss bei einer Nachrüstung typischerweise eingetragen werden — falls noch nicht im Fahrzeugausweis vermerkt.

Die Kupplung selbst ist ein Teil wie jedes andere: Wir bestellen sie über den Grosshandel und sagen dir vorher, was sie kostet. Wie wir dabei rechnen, steht auf Teile.

Wann ein Eintrag nötig ist

  • Nachrüstung auf einem Fahrzeug, das ab Werk keine Kupplung hatte → Eintrag im Fahrzeugausweis
  • Wechsel des Kupplungs-Systems (z. B. abnehmbar zu starr oder umgekehrt) → ggf. neuer Eintrag
  • Werkmässig vorgesehen mit fertiger Vorrüstung → oft schon im Ausweis dokumentiert

Stützlast und Anhängelast

Zwei Werte, und sie stehen nicht an derselben Stelle:

  • Stützlast, also die Vertikallast auf der Kugel. Der Wert muss dauerhaft und deutlich lesbar auf der Verbindungseinrichtung selbst stehen, zusammen mit dem Genehmigungszeichen und dem D-Wert oder der zulässigen Anhängelast (Art. 91 Abs. 4 Bst. b VTS). Bei genormten und entsprechend gekennzeichneten Einrichtungen entfällt diese Angabe (Abs. 5).
  • Anhängelast, also was gezogen werden darf. Der Wert steht im Fahrzeugausweis.

Beim Beladen des Anhängers ist die Stützlast einzuhalten: zu viel belastet die Hinterachse, zu wenig macht das Gespann instabil.

Praxis-Schritte beim Nachrüsten

  1. Werkstatt prüft, ob das Fahrzeug für eine Kupplung vorgesehen ist (Befestigungspunkte am Rahmen, Angaben in Typengenehmigung/CoC)
  2. Auswahl der Kupplung — abnehmbar, schwenkbar oder starr
  3. Montage durch zertifizierte Werkstatt
  4. Mit den Fahrzeugpapieren (Typengenehmigung/CoC oder Eignungserklärung des Herstellers bzw. Importeurs) und der Anbau-/Prüfbestätigung der Kupplung zum STVA bzw. zur berechtigten Garage für die Abnahme
  5. Neuer Fahrzeugausweis mit Anhängelast-Vermerk
  6. Versicherung über die Änderung informieren

Worauf du achten musst

  • Kategorie B Führerausweis reicht für leichte Anhänger (siehe BE-Cluster)
  • Wiederverkaufswert — eingetragene Kupplung erhöht typischerweise den Wert
  • Korrekte Beleuchtung des Anhängers (7- oder 13-poliger Stecker)
  • Auflastung des Fahrzeugs — bei gewichtigen Anhängern teilweise möglich

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