Fahrzeug stilllegen: Schilder deponieren oder abmelden
Wer das Auto länger nicht braucht, kann Schilder deponieren statt definitiv abmelden. Spart Steuer und Versicherung, hält den Zulassungs-Status.
Stand 2026-08-27
Wer das Auto länger nicht fährt — Winterpause für Cabrio, Auslandsaufenthalt, Saisonbetrieb — kann Schilder deponieren. Das spart Steuer und Versicherung, hält aber die Zulassung am Leben.
Deponieren vs definitive Abmeldung
| Aspekt | Schilder deponieren | Definitive Abmeldung |
|---|---|---|
| Fahrzeugausweis | Bleibt gültig | Wird ungültig |
| Kontrollschilder | Bleiben dem Halter zugeordnet, im STVA-Tresor | Werden zurückgegeben, neu vergeben |
| Steuer | Pause / pro rata | Endet |
| Versicherung | Pause / pro rata | Endet |
| Wieder-Aktivierung | Schilder abholen, Versicherung reaktivieren | Neuzulassung mit MFK-Check |
| Nummer bleibt | Ja, solange die Hinterlegung ein Jahr nicht überschreitet | Nein, die Nummer wird neu vergeben |
Was dabei Bundesrecht ist
Zwei Punkte regelt nicht der Kanton, und beide entscheiden über das Ergebnis.
Werden die Kontrollschilder bei der zuständigen Behörde hinterlegt, so ruht die Versicherung, und die Behörde gibt dem Versicherer davon Kenntnis (SVG Art. 68 Abs. 3). Die Pause der Deckung ist damit kein Entgegenkommen des Versicherers, sondern die Folge der Hinterlegung.
Und die Nummer bleibt dem Halter reserviert. Eine andere Nummer darf die Behörde nur zuteilen, wenn die Schilder länger als ein Jahr hinterlegt oder entzogen waren (VZV Art. 87 Abs. 1). Ein Jahr ist damit die Grenze, an der es um mehr geht als um Gebühren: Wer länger deponiert, riskiert seine Nummer.
Bei der definitiven Abmeldung greift die andere Seite: Der Halter lässt Fahrzeugausweis und ein allfälliges Duplikat annullieren, sonst werden ihm die darin vermerkten Schilder nicht mehr zugeteilt (VZV Art. 81 Abs. 1). Und wird innert 14 Tagen kein anderes Fahrzeug in Verkehr gesetzt, gehen auch die Schilder unverzüglich zurück (VZV Art. 74 Abs. 5).
Wann deponieren sinnvoll ist
- Cabrio im Winter (4-6 Monate Pause)
- Saisonbetrieb (Wohnmobil, Oldtimer)
- Auslandsaufenthalt mit Rückkehrabsicht
- Fahrzeug in Reparatur länger als üblich
Wer statt zu deponieren durchfährt, braucht die passende Ausrüstung. Was dabei in der Schweiz und in den Nachbarländern gilt, steht in Winterausrüstung Schweiz und Ausland.
Wann definitive Abmeldung sinnvoll ist
- Fahrzeug wird verkauft / verschrottet
- Längere oder dauerhafte Stilllegung
- Halter zieht ins Ausland ohne Rückkehrabsicht
Schritte zum Deponieren
- Beim Strassenverkehrsamt am Wohnsitz Termin vereinbaren oder direkt erscheinen
- Schilder abgeben
- Bestätigung der Deponierung erhalten
- Versicherung: Das Strassenverkehrsamt meldet die Hinterlegung der Haftpflichtversicherung; die Deckung ruht ab dem Folgetag (einzelne Versicherer wünschen zusätzlich eine eigene Meldung)
- Bereits bezahlte Verkehrssteuer wird typischerweise automatisch anteilig zurückerstattet (kantonal)
Schritte zur Wieder-Aktivierung
- Versicherungsnachweis besorgen (neue oder reaktivierte Police)
- Beim STVA Schilder abholen
- Steuer beginnt wieder
- Fahren erlaubt
Was kantonal verschieden sein kann
- Wie lange über das erste Jahr hinaus deponiert werden darf
- Gebühren für Deponierung und Wieder-Aktivierung
- MFK-Pflicht nach längerer Pause
- Online-Anmeldung möglich
