Vignette für Anhänger und Wohnwagen
Anhänger bis 3.5 t brauchen eine eigene Vignette. Sonderfälle Wohnwagen, Bootstrailer und PKW-Anhänger.
Stand 2026-08-28
Die wichtigste Frage zuerst: Anhänger bis 3.5 t Gesamtgewicht brauchen eine eigene Vignette. Auf der Vignette des Zugfahrzeugs fahren sie nicht mit. Anhänger über 3.5 t unterliegen statt der Vignette der pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA).
Ausgenommen sind starre Anhänger, Motorradanhänger und Motorradseitenwagen (NSAG Art. 4 Abs. 1 Bst. i). Der starre Anhänger wird dabei regelmässig übersehen, weil die Ausnahme meist nur mit dem Motorrad zitiert wird.
Die 3.5-Tonnen-Grenze
Gemeint ist das Gesamtgewicht des Anhängers, nicht das Eigengewicht. Im Fahrzeugausweis Position 13 ablesen.
| Konstellation | Vignetten-Pflicht Anhänger |
|---|---|
| PKW-Anhänger 700 kg | ja, eigene Vignette |
| Bootstrailer 1.2 t | ja, eigene Vignette |
| Wohnwagen 1.8 t | ja, eigene Vignette |
| Wohnanhänger 3 t | ja, eigene Vignette |
| Pferdeanhänger 2.5 t | ja, eigene Vignette |
| Wohnanhänger 4.5 t | nein, PSVA statt Vignette |
| Spezial-Anhänger über 3.5 t | nein, PSVA statt Vignette |
Was zählt als Gesamtgewicht?
Im Fahrzeugausweis steht das zulässige Gesamtgewicht (Position 13 oder 14). Massgebend ist diese Zahl, nicht das tatsächliche aktuelle Gewicht.
Beispiel: Wohnwagen mit Auflastung von 3.0 t auf 3.5 t. Er bleibt vignettenpflichtig, weil die Grenze «bis 3.5 t» das Gesamtgewicht von genau 3.5 t einschliesst.
Mehrere Anhänger nacheinander
Wenn du zwei verschiedene Anhänger bis 3.5 t mit demselben Zugfahrzeug ziehst: jeder Anhänger braucht eine eigene Vignette.
Die Anhänger-Vignette gilt für den Anhänger (am Kennzeichen oder am Rahmen geklebt), nicht für das Zugfahrzeug.
Sonderfall Wechselbrücken / Tieflader
Tieflader-Auflieger und Spezial-Transporter liegen meist über 3.5 t Gesamtgewicht: dann gilt die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) statt der Vignette. Für Sonderfälle wie landwirtschaftliche Anhänger gibt das BAZG (bazg.admin.ch) verbindlich Auskunft.
Kauf der Anhänger-Vignette
Gleiche Bezugsquellen wie reguläre Vignette: BAZG, Post, Tankstellen, via.admin.ch (E-Vignette).
E-Vignette für Anhänger: an das Anhänger-Kontrollschild gebunden. Ob und wie eine Übertragung auf ein neues Kontrollschild möglich ist, regelt das BAZG (via.admin.ch).
Wenn du nicht sicher bist
Fahrzeugausweis Position Gesamtgewicht prüfen. Bei Unsicherheit: lieber Vignette kaufen, CHF 40 sind günstiger als CHF 200 Busse.
