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Ohne Vignette erwischt: was das kostet

200 Franken Busse plus Nachkauf, und zwar auch dann, wenn die Vignette gekauft, aber nicht geklebt ist. Welche Sonderfälle gelten und wie eine Einsprache abläuft.

Stand 2026-08-07

Ohne gültige Vignette auf einer abgabepflichtigen Nationalstrasse: 200 Franken Ordnungsbusse, dazu der Kauf der Vignette zum normalen Preis von 40 Franken. Die Busse steht als eigener Tatbestand im Ordnungsbussenkatalog (Nummer 6001), Rechtsgrundlage ist das Nationalstrassenabgabegesetz.

Zwei Tatbestände, dieselbe Höhe

Der Katalog kennt zwei Fälle, und beide kosten 200 Franken:

NummerTatbestand
6001Benutzung einer abgabepflichtigen Nationalstrasse ohne gültige Vignette
6002Vignette nicht oder nicht an der vorgeschriebenen Stelle aufgeklebt, oder beschädigt

Der zweite Fall wird regelmässig unterschätzt: Eine gekaufte, aber nicht geklebte Vignette ist keine gültige Vignette. Wer sie im Handschuhfach mitführt, erfüllt denselben Tatbestand wie jemand ohne. Dasselbe gilt für eine Vignette, die nicht an der vorgeschriebenen Stelle klebt.

Bei der E-Vignette entfällt dieser zweite Fall, weil sie am Kontrollschild hängt und nichts geklebt wird.

Wo kontrolliert wird

  • An Grenzübergängen durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
  • Durch mobile Patrouillen der Polizei im Landesinnern
  • Bei der E-Vignette über die automatische Erfassung des Kontrollschilds

Sonderfälle

Anhänger brauchen eine eigene Vignette. Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht — auch PKW-Anhänger, Wohnwagen und Bootstrailer — fahren nicht auf der Vignette des Zugfahrzeugs mit. Fehlt sie, ist das eine eigene Busse zusätzlich zu der für das Zugfahrzeug. Ausgenommen sind Anhänger, die von Motorrädern gezogen werden. Über 3,5 Tonnen gilt nicht die Vignette, sondern die Schwerverkehrsabgabe.

Mietwagen. Bei Schweizer Vermietern ist die Vignette in der Regel enthalten. Bei Anmietung im Ausland meistens nicht — dort liegt es beim Mieter, sie vor der Fahrt auf die Autobahn zu beschaffen.

Beschädigte Vignette. Bleibt der Aufkleber als Original erkennbar, wird die Gültigkeit anerkannt. Geht er beim Scheibenwechsel verloren, braucht es eine neue.

Gefälschte Vignette. Das ist kein Ordnungsbussen-Fall mehr, sondern Urkundenfälschung und wird strafrechtlich verfolgt.

Wenn die Busse bestritten wird

Eine Ordnungsbusse muss nicht bezahlt werden. Wer sie nicht akzeptiert, verlässt damit das vereinfachte Verfahren: Es wird ins ordentliche Strafverfahren überführt, an dessen Ende ein Strafbefehl steht — mit Verfahrenskosten, die im Ordnungsbussenverfahren nicht anfallen. Die Frist dafür beträgt 30 Tage ab Zustellung.

Es gibt Konstellationen, in denen sich das Bestreiten auf einen belegbaren Sachverhalt stützen kann:

  • Bei der E-Vignette wurde das Kontrollschild falsch erfasst — Kaufbestätigung und Zahlungsbeleg zeigen, dass für das Fahrzeug bezahlt wurde
  • Ein technischer Fehler im System — hier ist der Zahlungsbeleg der Nachweis
  • Die Vignette war vorhanden, aber im Zeitpunkt der Kontrolle nicht geklebt — dieser Fall ist als Tatbestand 6002 ausdrücklich erfasst, das Bestreiten hat also keine Grundlage

Zuständig ist die Behörde, welche die Busse ausgestellt hat; ihre Anschrift und die Frist stehen auf dem Bussenzettel.

Die Rechnung

40 Franken für die Vignette gegen 200 Franken Busse plus Nachkauf. Der Kontrollaufwand vor der Autobahnauffahrt beträgt einen Blick auf die Frontscheibe — oder bei der E-Vignette auf das Kontrollschild, für das sie gelöst wurde.

Weitere Tatbestände im Überblick: Verkehrsrecht.