Anhängerprüfung Kategorie BE: Voraussetzungen, Ablauf
Mit Kat. B darfst du kleine Anhänger ziehen. Für schwerere Anhänger wie Wohnwagen oder Pferdetransporter braucht es BE. Was die Prüfung verlangt und wie sie abläuft.
Stand 2026-08-28
Der Führerausweis Kat. B erlaubt das Ziehen leichter Anhänger. Sobald der Anhänger schwerer wird oder das Gespann eine bestimmte Gesamtmasse überschreitet, braucht es die Kategorie BE — und dafür eine separate Praxisprüfung.
Wann reicht Kat. B
Die Kategorie B deckt zwei Kombinationen ab, und die Verordnung nennt sie einzeln (VZV Art. 3 Abs. 1):
- Zugfahrzeug der Kategorie B mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt. Das Gewicht des Zugfahrzeugs spielt hier keine Rolle.
- Zugfahrzeug der Kategorie B mit einem Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.
Alles, was als Kombination nicht mehr unter die Kategorie B fällt, ist BE (Art. 3 Abs. 1, Kategorie BE). Das ist die ganze Abgrenzung: Es gibt keine dritte Zwischenstufe und keine kantonale Auslegung.
Zwei Punkte, an denen sich Leute verrechnen. Massgeblich ist immer das Gesamtgewicht, also der eingetragene Höchstwert, nicht das tatsächliche Ladegewicht am Prüftag. Und das Zugfahrzeug selbst muss unter die Kategorie B fallen, also höchstens 3500 kg Gesamtgewicht und höchstens acht Plätze ausser dem Führersitz haben.
Was BE erlaubt
Mit BE darf das Zugfahrzeug (Kat. B) einen Anhänger ziehen, dessen Gespann die Kat.-B-Grenze von 3’500 kg Gesamtzugsgewicht überschreitet. Eine feste Anhänger-Obergrenze nennt die VZV für BE nicht — massgebend sind die im Fahrzeugausweis eingetragenen zulässigen Gesamtgewichte und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. Das Zugfahrzeug bleibt ein Kat.-B-Fahrzeug (bis 3’500 kg).
Typische Anwendungen:
- Wohnwagen
- Pferdetransporter
- Bootsanhänger
- Schwerere Materialtransporter
- Wohnmobil-Anhänger
Prüfung
- Reine Praxisprüfung — keine zusätzliche Theorie (Kat. B Theorie zählt)
- Dauer typischerweise 45 bis 60 Minuten
- Inhalt: Rangieren mit Anhänger, Rückwärtsfahren, Manöver
- Voraussetzung: gültiger Kat. B
- Bei Bestehen wird BE im Führerausweis vermerkt
Was du brauchst
- Antrag beim Strassenverkehrsamt
- Gültiger Kat. B
- Sehtest (falls länger als zwei Jahre alt)
- Übungsfahrten mit Anhänger (Lernfahrausweis BE für die Übungsphase)
- Anmeldung zur Praxisprüfung beim STVA
Was kantonal verschieden sein kann
- Gebühren
- Verfügbarkeit von Prüfterminen
- Mietfahrzeug-Optionen für die Prüfung (manche Fahrschulen vermieten passende Gespanne)
Passt dazu
- Kategorien-Übersicht
- Wohnmobil-Import (existierender Welle-5-Cluster)
