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Verkehrsrecht Schweiz: Wissen & Quellen

Wie Straf- und Administrativverfahren nach einem Verkehrsdelikt parallel laufen: Ausweisentzug, Kaskadensystem, verkehrsmedizinische Abklärung.

Das Schweizer Verkehrsrecht ist zweigleisig: Strafverfahren und Administrativverfahren laufen parallel und unabhängig voneinander. Wer mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wird, kassiert nicht nur eine Busse oder einen Strafbefehl — gleichzeitig prüft das Strassenverkehrsamt einen Ausweisentzug. Beide Verfahren haben eigene Fristen, eigene Behörden, eigene Konsequenzen.

Zwei Verfahren — ein Vorfall

VerfahrenWer entscheidetWas kommt
StrafrechtlichPolizei → StaatsanwaltschaftOrdnungsbusse, Strafbefehl, Verurteilung
AdministrativKantonales StrassenverkehrsamtVerwarnung, Ausweisentzug, Auflagen

Beide laufen unabhängig. Eine eingestellte Strafuntersuchung schliesst nicht aus, dass das Strassenverkehrsamt trotzdem entzieht — und umgekehrt.

Was hier nicht steht

Kein Strafmass als Versprechen und keine Einschätzung eines konkreten Falls. Die Antworten beschreiben, wie die Verfahren laufen und woran die Schwellen hängen — welche Folge ein bestimmter Vorfall hat, entscheiden Staatsanwaltschaft und Strassenverkehrsamt.

Massgeblich ist immer der geltende Wortlaut auf Fedlex, nicht die Zusammenfassung hier; die Erlasse stehen am Ende dieser Seite verlinkt.

Was kostet die Überschreitung?

Trag ein, was auf dem Foto steht — die Messtoleranz zieht der Rechner selbst ab. Und wo das Gesetz keinen Betrag nennt, steht hier auch keiner.

1Wo
2Die zwei Zahlen

Das signalisierte Limit kann vom Standard abweichen — Tempo-30-Zone, Baustelle. Die Schwelle für Anzeige und Raser bleibt an der Strassenart hängen, so will es das Gesetz.

3Wie gemessen wurde

Die Behörde zieht vor der Beurteilung eine Sicherheitsmarge ab. Wie gross sie ist, hängt am Messgerät und an der gemessenen Geschwindigkeit.

Die Folge

Ordnungsbusse

CHF 250

Fester Betrag aus dem Bussenkatalog, ohne Eintrag im Strafregister. Bezahlt heisst erledigt.

Gemessen
68 km/h
Messtoleranz
− 5 km/h
Signalisiert
− 50 km/h
Massgeblich zu schnell
13 km/h

Innerorts: Ordnungsbusse bis 15 km/h zu viel, ab 16 km/h Anzeige, ab 50 km/h Raserdelikt.

OBV Anhang 1 Ziff. 303 · SVG Art. 27

Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11) · Stand 2026-05-29

Messtoleranz nach Art. 8 Abs. 1 VSKV-ASTRA (SR 741.013.1)

Verbindlich ist, was im Bussenzettel oder im Strafbefehl steht. Wir sind kein Anwalt und geben keine Rechtsberatung.

Die Staffelung innerorts

OBV Anhang 1 Ziff. 303 — Beträge gelten nach Abzug der Messtoleranz.

Zu schnellOBVBusse in CHF
15 km/h303.1.a40
610 km/h303.1.b120
1115 km/h303.1.c250
ab 16 km/hkein BetragGericht bemisst

Alle Antworten zu Bussen & Recht

10 Antworten · Stand 2026-08-28

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