Verkehrsrecht Schweiz: Wissen & Quellen
Wie Straf- und Administrativverfahren nach einem Verkehrsdelikt parallel laufen: Ausweisentzug, Kaskadensystem, verkehrsmedizinische Abklärung.
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Das Schweizer Verkehrsrecht ist zweigleisig: Strafverfahren und Administrativverfahren laufen parallel und unabhängig voneinander. Wer mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wird, kassiert nicht nur eine Busse oder einen Strafbefehl — gleichzeitig prüft das Strassenverkehrsamt einen Ausweisentzug. Beide Verfahren haben eigene Fristen, eigene Behörden, eigene Konsequenzen.
Zwei Verfahren — ein Vorfall
| Verfahren | Wer entscheidet | Was kommt |
|---|---|---|
| Strafrechtlich | Polizei → Staatsanwaltschaft | Ordnungsbusse, Strafbefehl, Verurteilung |
| Administrativ | Kantonales Strassenverkehrsamt | Verwarnung, Ausweisentzug, Auflagen |
Beide laufen unabhängig. Eine eingestellte Strafuntersuchung schliesst nicht aus, dass das Strassenverkehrsamt trotzdem entzieht — und umgekehrt.
Was hier nicht steht
Kein Strafmass als Versprechen und keine Einschätzung eines konkreten Falls. Die Antworten beschreiben, wie die Verfahren laufen und woran die Schwellen hängen — welche Folge ein bestimmter Vorfall hat, entscheiden Staatsanwaltschaft und Strassenverkehrsamt.
Massgeblich ist immer der geltende Wortlaut auf Fedlex, nicht die Zusammenfassung hier; die Erlasse stehen am Ende dieser Seite verlinkt.
Was kostet die Überschreitung?
Trag ein, was auf dem Foto steht — die Messtoleranz zieht der Rechner selbst ab. Und wo das Gesetz keinen Betrag nennt, steht hier auch keiner.
Die Folge
Ordnungsbusse
CHF 250
Fester Betrag aus dem Bussenkatalog, ohne Eintrag im Strafregister. Bezahlt heisst erledigt.
- Gemessen
- 68 km/h
- Messtoleranz
- − 5 km/h
- Signalisiert
- − 50 km/h
- Massgeblich zu schnell
- 13 km/h
Innerorts: Ordnungsbusse bis 15 km/h zu viel, ab 16 km/h Anzeige, ab 50 km/h Raserdelikt.
OBV Anhang 1 Ziff. 303 · SVG Art. 27
Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11) · Stand 2026-05-29
Messtoleranz nach Art. 8 Abs. 1 VSKV-ASTRA (SR 741.013.1)
Verbindlich ist, was im Bussenzettel oder im Strafbefehl steht. Wir sind kein Anwalt und geben keine Rechtsberatung.
Die Staffelung innerorts
OBV Anhang 1 Ziff. 303 — Beträge gelten nach Abzug der Messtoleranz.
| Zu schnell | OBV | Busse in CHF |
|---|---|---|
| 1–5 km/h | 303.1.a | 40 |
| 6–10 km/h | 303.1.b | 120 |
| 11–15 km/h | 303.1.c | 250 |
| ab 16 km/h | kein Betrag | Gericht bemisst |
Alle Antworten zu Bussen & Recht
10 Antworten · Stand 2026-08-28
