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Wohnmobil importieren. M1, N1 und das Gewicht.

Wohnmobile haben eigene Regeln. M1-Klasse, N1-Klasse, Gesamtgewicht, Führerschein. Was beim Import zählt und welche Kosten anders sind als beim PW.

Stand 2026-08-22

Der Camping-Markt boomt. Wohnmobile sind in der Schweiz oft schwer verfügbar, in Deutschland und Italien aber häufig im Bestand. Ein Wohnmobil-Import unterscheidet sich vom PW-Import in mehreren wichtigen Punkten — und kann finanziell sehr attraktiv sein, wenn die Klassifikation stimmt.

1. M1 oder N1: die wichtigste Frage

Die Schweizer Strassenverkehrsbehörden klassifizieren Wohnmobile nach EU-Richtlinie. Zwei relevante Klassen:

  • M1 (Wohnmobil): Reisemobil mit fest eingebauter Wohnausstattung — Bett, Küche, Toilette, fest installierte Möbel. Wird wie ein PW behandelt für Führerschein und MFK-Intervall.
  • N1 (Lastwagen mit Camping-Aufbau): Fahrzeug der N1-Klasse mit nachträglich eingebautem Camping-Modul, das nicht fest verbunden ist.

Für den Reifenhai-Importrechner und die Schweizer Behörden zählt die im CoC eingetragene Klasse M1. Wenn ein Fahrzeug bereits in Deutschland als Wohnmobil M1 zugelassen ist, übernimmt die Schweiz diese Klassifikation in der Regel.

2. Automobilsteuer: sie fällt an

Wohnmobile werden ohne Rücksicht auf das Gewicht als Personenautomobile der Zolltarifnummern 8703.1000 bis 9060 eingereiht und schulden die Automobilsteuer von 4 Prozent wie ein Personenwagen (AStG SR 641.51 Art. 2 Abs. 1 Bst. b; BAZG-Richtlinie 68, Anhang 1 «Besondere Bestimmungen für Wohnmobile»). Die Klasse M1 ändert daran nichts.

Befreit ist ein Wohnmobil erst über 3’500 kg zulässigem Gesamtgewicht. Dann greift statt der Automobilsteuer die Schwerverkehrsabgabe. Der typische Camper ist genau auf 3’500 kg ausgelegt und zahlt damit die 4 Prozent.

Bei einem Wohnmobil für 80’000 Franken sind das 3’200 Franken Automobilsteuer, dazu rund 259 Franken Einfuhrsteuer darauf.

Korrektur vom 22.08.2026: Hier stand bis dahin das Gegenteil, nämlich eine Befreiung und eine Ersparnis von 3’200 Franken gegenüber dem PW-Import. Das war falsch und in die teure Richtung falsch. Wer danach kalkuliert hat, liegt um rund 3’460 Franken daneben.

3. Schweizer MWST 8.1 Prozent, wie beim PW

Bei der Einfuhr fällt die normale Schweizer MWST von 8.1 Prozent an. In die Bemessungsgrundlage gehören alle wegen der Einfuhr geschuldeten Steuern und Abgaben ausser der Mehrwertsteuer selbst (MWSTG SR 641.20 Art. 54 Abs. 3 Bst. a). Die Automobilsteuer zählt also mit: Kaufpreis netto, Transport bis zur Grenze, Verzollung, Automobilsteuer.

4. CO₂-Sanktion: nein, aber nicht wegen des Gewichts

Wohnmobile sind Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (Aufbaucode SA) und liegen damit ausserhalb des Geltungsbereichs der CO₂-Vorschriften (CO2-Verordnung SR 641.711 Art. 17a Abs. 2 Bst. a in Verbindung mit Anhang I Teil A Ziff. 5 der Verordnung (EU) 2018/858). Das gilt unabhängig vom Gewicht; eine Grenze bei 2’585 kg Bezugsmasse kennt das Schweizer CO₂-Recht nicht.

Massgebend ist der Eintrag, nicht die Waage. Ein VW California, der als Wohnmobil eingetragen ist, bleibt trotz geringem Gewicht ausgenommen. Ein Camper-Ausbau, der als Personenwagen eingetragen ist, bleibt trotz drei Tonnen sanktionspflichtig.

5. Gewicht und Führerschein

In der Schweiz:

  • Kategorie B erlaubt Fahrzeuge bis 3’500 kg Gesamtgewicht. Die meisten Wohnmobile sind genau auf 3’500 kg ausgelegt — sehr knapp.
  • Kategorie C1 (alte Klasse) erlaubt bis 7’500 kg. Wird heute oft separat gemacht.
  • Kategorie C erlaubt darüber.

Beim Wohnmobil-Import unbedingt das Gesamtgewicht beachten. Ein deutscher 4’250-kg-Camper darf in der Schweiz mit Kategorie B nicht gefahren werden. Das wird oft übersehen und führt zu unzulässiger Nutzung.

6. Saison-Tarife und Versicherung

Wohnmobile werden in der Schweiz häufig saisonal eingelöst, typisch April bis Oktober. Das spart Steuer und Versicherung. Die Strassenverkehrsämter bieten dafür spezielle Tarife. Beim Import lohnt es sich, gleich auf Saisonbetrieb zu planen, statt ganzjährig einzulösen.

7. Häufige Importmodelle und ihre Eigenheiten

  • Fiat Ducato als Basis (Sunlight, Bürstner, Hymer, Carthago, Pössl): Standard-Import, Werkstattnetz in der Schweiz vorhanden, Ersatzteile gut verfügbar.
  • Mercedes Sprinter als Basis (Hymer ML-T, Concorde, Mooveo): Premium-Segment, teilweise höhere Importpreise, aber besseres Werkstattnetz.
  • VW T6.1 California: rechtlich Wohnmobil M1 mit klappbarer Küche und Aufstelldach. Wegen geringem Gewicht und PW-Cha­rakter teilweise CO₂-pflichtig — vorab prüfen.
  • Bürstner Lyseo / Knaus Sky Wave: typische DE-Importe, gute Ausstattung.
  • Pössl Roadcruiser / Vans aus DE und IT: in der Schweiz oft Wartezeiten von 6 bis 12 Monaten, Importe verkürzen das deutlich.

8. Reifenhai-Vorgehen beim Wohnmobil-Import

  1. Anforderungsprofil klären: Personenzahl, Reisestil, Gesamtgewicht-Limit, Budget.
  2. Inserat-Recherche auf DE/IT-Plattformen mit Wohnmobil-Filter.
  3. CoC prüfen: M1-Klasse, Gesamtgewicht, CO₂-Werte.
  4. Vor-Ort-Check: Aufbau-Zustand, Feuchtigkeit, Servicehistorie, Gasprüfung.
  5. Verzollung mit Wohnmobil-Tarif: keine Automobilsteuer, MWST normal.
  6. Schweizer MFK + Gasprüfung in Truttikon.
  7. Saison- oder Jahres-Einlösung beim Strassenverkehrsamt.

Camper-Markt clever importieren

Mit der richtigen Klassifikation und einem klaren Plan sparen Wohnmobil-Käufer beim Import oft 10 bis 15 Prozent gegenüber dem Schweizer Markt. Reifenhai übernimmt Suche, Inspektion, Import und MFK. Importrechner kalkuliert Wohnmobil-Spezialitäten automatisch: /tools/importrechner.