Führerausweis-Kategorien Schweiz: A, B, C, D, BE, M, F, G
Welche Kategorie wofür gilt, Mindestalter, Voraussetzungen: der Schweizer Führerausweis im Überblick.
Stand 2026-08-24
Der Schweizer Führerausweis ist nach Fahrzeugklassen kategorisiert. Welche Kategorie du brauchst, entscheidet, was du fahren darfst und welche Prüfungen anstehen.
Mindestalter zum Führen
Direkt aus Art. 6 Abs. 1 VZV, Stand 1. Januar 2026.
| Kategorie | Wofür | Führen ab |
|---|---|---|
| G, M | Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 30 km/h, Motorfahrrad | 14 |
| A1 | Kleinmotorräder | 15 |
| A1 | übrige Fahrzeuge der Unterkategorie | 16 |
| F | Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren bis 45 km/h, Motorkarren, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge | 16 |
| F | übrige Fahrzeuge | 18 |
| — | Motorfahrzeuge, für die kein Führerausweis nötig ist | 16 |
| B, BE | Personenwagen, mit Anhänger | 17 |
| A, C, CE, B1, C1, C1E | Motorrad, Lastwagen und ihre Anhängerzüge | 18 |
| D, DE, D1, D1E | Bus und Personentransport | 21 |
Wo Führen und Ausweiserteilung auseinanderfallen
In der Regel ist es dasselbe Datum. Zwei Ausnahmen betreffen Lernende in Verkehrsberufen (Art. 6 Abs. 2 und 2bis VZV):
- Lernende der Grundbildungen Strassentransportfachfrau/-mann EFZ und Automobil-Fachfrau/-Fachmann beziehungsweise Automobil-Mechatroniker EFZ mit Fachrichtung Nutzfahrzeuge bekommen den Lernfahrausweis der Kategorien C und CE ab dem vollendeten 17. Altersjahr. Die Führerprüfung der Kategorien B, BE, C und CE darf frühestens sechs Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden, der Führerausweis wird erst ab 18 erteilt.
- Lernende Strassentransportpraktikerin/-praktiker EBA dürfen die praktische Prüfung der Kategorie B oder BE ebenfalls frühestens sechs Monate vor dem 18. Geburtstag ablegen, mit demselben Vorbehalt bei der Erteilung.
Wer die Prüfung vor dem 18. Geburtstag besteht, darf bis zur Erteilung des Ausweises begleitet fahren (Art. 6 Abs. 2ter VZV).
Praxis-Hinweise
- Kat. B ist die häufigste Erstkategorie für Privatpersonen — Auto bis 3.5 t plus leichter Anhänger
- Kat. A wird in A1 (ab 16), A beschränkt 35 kW (ab 18) und A unbeschränkt unterteilt — unbeschränkt erst nach zwei Jahren klagloser Praxis mit A beschränkt (Stufenmodell)
- Kat. BE für Wohnwagen oder grössere Anhänger — eigene Praxisprüfung
- Kat. C und D für den berufsmässigen Transport brauchen zusätzlich die Bewilligung nach der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV, SR 741.521). Das ist eine eigene Bewilligung neben der Kategorie, keine Bedingung für das Mindestalter
Was kantonal verschieden sein kann
- Gebühren pro Prüfung (Theorie, Praxis, Verkehrskunde)
- Wartezeiten bis zur Praxisprüfung
- Wege der Anmeldung — online oder Schalter
- Verfügbarkeit von Prüfterminen
