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Lernfahrausweis: Voraussetzung, Gültigkeit, Begleitperson

Bevor du den Führerausweis machst, kommt der Lernfahrausweis. Theorieprüfung, Sehtest, Nothelfer-Kurs, Begleitperson: die Schritte im Überblick.

Stand 2026-08-28

Bevor du allein Auto fährst, kommt der Lernfahrausweis. Er erlaubt das Üben mit Begleitperson und ist Voraussetzung für die Praxisprüfung. Vor dem Lernfahrausweis stehen drei Schritte: Sehtest, Nothelfer-Kurs, Theorieprüfung.

Schritte bis zum Lernfahrausweis (Kat. B)

  1. Sehtest — bei einer anerkannten Sehtest-Stelle (z. B. Optiker), Gültigkeit zwei Jahre
  2. Nothelfer-Kurs — bei einer anerkannten Stelle (Samariter, SRK), Gültigkeit sechs Jahre
  3. Theorieprüfung — Anmeldung beim Strassenverkehrsamt, theoretisches Wissen
  4. Antrag auf Lernfahrausweis — beim Strassenverkehrsamt einreichen
  5. Lernfahrausweis erhalten — typisch innert weniger Tage

Ab welchem Alter

Das Mindestalter zum Führen der Kategorien B und BE beträgt 17 Jahre (VZV Art. 6 Abs. 1 Bst. cbis), und weil eine Lernfahrt auch Führen ist, gilt es für den Lernfahrausweis.

Bis zur Prüfung kommt dann die Mindestlernzeit dazwischen: Wer den Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben hat, muss ihn seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden (Art. 22 Abs. 1bis). Wer ihn ab 20 erwirbt, hat keine.

Daraus ergibt sich das Alter 18 für den Führerausweis B, und zwar als Rechnung und nicht als Altersgrenze: 17 plus ein Jahr Lernzeit. Von der Mindestlernzeit ausgenommen sind Lernende der Grundbildungen Strassentransportfachfrau und Strassentransportfachmann EFZ sowie Automobil-Fachfrau, Automobil-Fachmann und Automobil-Mechatroniker EFZ mit Fachrichtung Nutzfahrzeuge.

Gültigkeit des Lernfahrausweises

Die Dauer steht in VZV Art. 16 Abs. 1 und ist je Kategorie verschieden:

KategorieGültig
A und A14 Monate, verlängert um 12 Monate mit dem Nachweis der praktischen Grundschulung (Abs. 2)
B1 und Spezialkategorie F12 Monate
Alle übrigen, also auch B und BE24 Monate

Die vier Monate bei den Motorrädern überraschen regelmässig; sie werden mit der absolvierten Grundschulung auf sechzehn.

Begleitperson — was sie können muss

Die Begleitperson während der Übungsfahrten muss:

  • mindestens 23 Jahre alt sein
  • seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis der entsprechenden Kategorie haben
  • nicht den Führerausweis auf Probe mehr haben
  • körperlich und geistig in der Lage sein, einzugreifen

Begleitperson ist nicht nur Beifahrer — sie ist rechtlich mitverantwortlich.

Was kantonal verschieden sein kann

  • Gebühren für Theorieprüfung und Lernfahrausweis-Ausstellung
  • Wartezeiten für Theorieprüfungstermine
  • Wege der Anmeldung — online vs Schalter
  • Akzeptierte Nothelfer-Anbieter

Was diese Seite NICHT macht

  • Kein verbindlicher Termin- oder Gebühren-Tipp — kantonal prüfen
  • Keine Fahrschul-Empfehlung
  • Keine Theorie-Lernhilfen-Werbung

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