Reifendruck und die gelbe Kontrolllampe
Welcher Druck gehört auf deine Reifen, warum die Lampe im Herbst angeht, und warum sie nach dem Radwechsel manchmal anbleibt.
Stand 2026-08-24
Reifendruck ist die billigste Sicherheitsmassnahme am Auto und die, die am häufigsten vergessen geht. Ein halbes Bar zu wenig sieht man nicht, und genau das ist das Problem.
Der Sollwert gehört zum Auto, nicht zum Reifen
Die Zahl auf der Reifenflanke ist nicht der richtige Druck. Dort steht der Maximaldruck der Bauart. Was dein Fahrzeug braucht, hängt an Achslast, Gewichtsverteilung und Höchstgeschwindigkeit, und deshalb kann derselbe Reifen an zwei Autos zwei verschiedene Solldrücke haben.
Der richtige Wert steht an einer von drei Stellen: auf einem Kleber im Rahmen der Fahrertür, auf der Rückseite der Tankklappe, oder in der Betriebsanleitung im Handschuhfach.
Meist stehen dort zwei Werte: einer für den Alltag und ein höherer für den vollbeladenen Wagen. Findest du keinen Wert für Volllast, rechnet der TCS mit rund 0,2 bar Zuschlag bei schwerer Ladung oder schneller Fahrt. Vorne und hinten kann der Sollwert unterschiedlich sein.
Kein Schweizer Erlass schreibt einen bestimmten Fülldruck vor. Massgebend ist allein die Angabe des Fahrzeugherstellers. Was das Gesetz verlangt, ist allgemeiner: Ein Fahrzeug darf nur in betriebssicherem Zustand verkehren (Art. 29 SVG), und der Führer hat sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass es in vorschriftsgemässem Zustand ist (Art. 57 Abs. 1 VRV). Der Druck ist damit Sache des Fahrers, nicht des Kontrollsystems.
Kalt heisst nicht draussen kalt
Gemessen wird am kalten Reifen, und kalt heisst hier: nicht warmgefahren. Das Auto sollte zwei Stunden gestanden sein oder höchstens drei Kilometer langsam gefahren.
Misst du warm, liegt der Wert rund 0,3 bar zu hoch. Du darfst dann auf den Herstellerwert 0,3 bar aufschlagen und später am kalten Reifen nachkontrollieren.
Ein Reifen verliert auch ohne Defekt Luft, rund 0,1 bar im Monat. Deshalb die Faustregel: einmal im Monat prüfen und vor jeder längeren Fahrt, das Reserverad ein- bis zweimal im Jahr.
Und ein Wort zum Manometer an der Tankstelle: Es ist nicht immer kalibriert. Der TCS hat 2014 ein Gerät gemessen, das bei tatsächlichen 2,0 bar deren 2,4 anzeigte. Wer sich darauf verlässt, fährt mit 0,4 bar zu wenig.
Warum die Lampe im Herbst angeht
Die Luft im Reifen hat ein festes Volumen, also ändert sich ihr Druck mit der Temperatur. Pro 10 Grad Temperaturunterschied sind das rund 0,1 bar.
Ein Rechenbeispiel, das den Oktobermorgen erklärt: Sollwert 2,4 bar, im August bei 25 Grad korrekt gefüllt. An einem Morgen bei 0 Grad sind allein aus der Temperatur rund 0,29 bar geworden, der Reifen steht bei etwa 2,11 bar. Kommen zwei Monate natürlicher Verlust dazu, sind es rund 1,91 bar. Die Warnschwelle liegt bei rund 20 Prozent unter dem Sollwert, also bei etwa 1,92 bar. Die Lampe geht an.
Dass sie mittags wieder weg ist, macht sie nicht zum Fehlalarm. Der kalte Morgendruck war tatsächlich zu tief.
Was zu wenig Druck anrichtet
Eine Druckminderung von 0,5 bar ist mit blossem Auge kaum zu sehen. Die Wirkung ist es nicht:
| Was passiert | |
|---|---|
| Bremsweg | Eine Abweichung von 1 bar kann den Bremsweg auf nasser Strasse um 11 Meter verlängern (Michelin, ohne Angabe der Ausgangsgeschwindigkeit) |
| Aquaplaning | Zu wenig Druck auf einem Vorderrad verschlechtert das Verhalten deutlich |
| Verbrauch | Bis zu sechs Prozent mehr (TCS, ohne Angabe, wie viel „zu tief“ heisst) |
| Verschleiss | Die Schultern fahren sich ab, die Mitte bleibt stehen |
| Lebensdauer | 20 Prozent zu wenig Druck kosten bis zu 20 Prozent Laufleistung |
| Hitze | Der Reifen walkt stärker, erwärmt sich mehr und kann bei hohem Tempo platzen |
Zu viel Druck ist nicht die sichere Seite: Dann trägt die Mitte der Lauffläche die Last und nutzt sich schneller ab, und die Aufstandsfläche wird kleiner. Ein massvoller Überdruck von bis zu 0,5 bar ist dagegen ein bewusster Kompromiss, den manche Hersteller sogar als Eco-Druck ausweisen. Er spart rund drei Prozent Treibstoff und kostet Komfort.
Was das RDKS kann und was nicht
Das Reifendruck-Kontrollsystem misst im Fahren, nicht im Stand. Es muss ab 40 km/h funktionieren, und es muss spätestens nach zehn Minuten Fahrzeit warnen, wenn der Druck in einem Reifen um 20 Prozent unter den Sollwert gefallen ist.
Genau daraus folgt, was das System nicht ist: eine Wartungsanzeige. Bei einem Sollwert von 2,4 bar meldet es sich erst bei rund 1,9 bar. Da sind Verschleiss, Verbrauch und Bremsweg längst betroffen. Die Lampe ist eine Notbremse, keine Erinnerung.
Es gibt zwei Bauarten, und du erkennst deine an der Anzeige:
- Zeigt der Bordcomputer die Einzeldrücke je Rad? Dann misst das System direkt, mit einem Sensor in jedem Rad.
- Gibt es nur eine Kontrolllampe? Dann misst es indirekt, über die Raddrehzahlen. Diese Bauart merkt einen gleichmässigen Verlust an allen vier Reifen nicht, weil sie Räder miteinander vergleicht.
Der Unterschied ist handfest. Ein indirektes System hat keine Sensoren im Rad, ein zweiter Radsatz kostet also keine. Dafür musst du nach jedem Korrigieren des Drucks und nach jedem Radwechsel selbst zurücksetzen, damit das System die neue Referenz lernt. Wichtig ist die Reihenfolge: erst den richtigen Druck einstellen, dann zurücksetzen. Wer bei Unterdruck zurücksetzt, macht den falschen Wert zur Referenz.
Seit wann es Pflicht ist: Für neu homologierte Fahrzeugtypen gilt die Anforderung seit dem 1. November 2012, für neu zugelassene Personenwagen seit dem 1. November 2014, wobei für die Schweiz das Einfuhrdatum zählt (TCS). Heute verweist Art. 103 Abs. 5 VTS dafür auf die Verordnung (EU) 2019/2144. Ein Nachrüstzwang besteht nicht: Fahrzeuge, die schon im Verkehr stehen, müssen dem Recht genügen, das bei ihrer Zulassung galt (Art. 222 Abs. 2 VTS).
Warum die Lampe nach dem Radwechsel anbleibt
Vier Gründe kommen praktisch vor:
- Der zweite Radsatz hat gar keine Sensoren, das Fahrzeug erwartet aber welche
- Ein Sensor ist defekt oder seine Batterie ist leer
- Die Sensoren sind da, aber dem Steuergerät nicht bekannt und müssen angelernt werden
- Bei einem indirekten System wurde nach dem Wechsel nicht zurückgesetzt
Fall zwei trifft gerade jetzt viele: Die Batterie im Sensor hält 7 bis 10 Jahre und lässt sich nicht wechseln, der Sensor wird ersetzt. Fahrzeuge mit den ersten pflichtgemässen Sensoren von 2014 und 2015 sind heute elf bis zwölf Jahre alt. Wer mit so einem Wagen zum Radwechsel kommt und plötzlich eine Meldung hat, hat meistens keinen Montagefehler, sondern einen Sensor am Ende seiner Lebensdauer.
Warum das Anlernen einmal je Fahrzeug anfällt und nicht je Rad: Jeder Sensor hat eine eigene Kennung. Angelernt wird aber nicht der Sensor, sondern das Steuergerät des Fahrzeugs. Es bekommt in einem einzigen Vorgang die Kennungen aller montierten Sensoren samt Position eingeschrieben. Der Aufwand steckt im Zugriff aufs Fahrzeug und im Durchlauf der Prozedur, nicht in der Zahl der Räder. Deshalb steht das Anlernen in unserer Preisliste einmal und nicht viermal.
Nebenbei: Das Ventil ist ein Verschleissteil und gehört beim Reifenwechsel getauscht, auch das Sensorventil.
Leuchtende Lampe und die MFK
Hier ist die ehrliche Antwort wichtiger als eine schnelle. Geprüft werden bei der Nachprüfung unter anderem Fahrgestelle, Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen (Art. 33 Abs. 1bis VTS). Ein Fahrzeug gilt als nicht vorschriftsgemäss, wenn vorgeschriebene Teile fehlen oder den Vorschriften nicht entsprechen (Art. 219 Abs. 1 Bst. a VTS).
Ob eine dauerhaft leuchtende RDKS-Lampe in der Schweiz zu einer Beanstandung führt, liess sich nicht amtlich belegen. Ein Dokument, das dem deutschen Mängelkatalog entspräche, ist für die Schweiz öffentlich nicht auffindbar. Aussagen wie „erheblicher Mangel, keine Plakette“ stammen aus dem deutschen Recht und gelten hier nicht, denn die Schweiz kennt weder Plakette noch HU-Mängelkatalog.
Und die Frage stellt sich überhaupt nur bei Fahrzeugen, die RDKS-pflichtig sind; für ältere gilt das Recht ihrer Zulassung. Was sich sagen lässt: Eine Lampe, die wegen zu wenig Druck leuchtet, ist kein Fahrzeugmangel, sondern ein funktionierendes System. Der Mangel wäre das Gegenteil, ein System, das nicht mehr meldet. Und die Ursache ist billig zu klären.
Eine Ordnungsbusse für zu wenig Reifendruck oder ein defektes RDKS gibt es in der Schweiz nicht. Die Ordnungsbussenverordnung kennt reifenbezogen den mangelhaften Reifen nach Art. 58 Abs. 4 VTS, also Gewebe und Profiltiefe, dazu mehrere Spikes-Tatbestände. Reifendruck und Kontrollleuchte kommen darin nicht vor.
Geht die Lampe unterwegs an: Bei einem leichteren Mangel darf mit besonderer Vorsicht weitergefahren werden, die Reparatur ist ohne Verzug zu veranlassen (Art. 57 Abs. 3 VRV). Ob ein bestimmter Druckverlust noch als leichterer Mangel gilt, sagt die Norm nicht. Bei deutlichem Verlust gehört der Reifen angesehen, nicht weitergefahren.
