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Welche Reifengrösse für dein Auto eingetragen ist

Die zugelassenen Grössen stehen nicht im Fahrzeugausweis, sondern in der Typengenehmigung. Wie du sie findest, und warum es oft mehrere sind.

Stand 2026-08-24

Vor jedem Reifenkauf steht dieselbe Frage: Welche Grösse darf drauf? Die meisten lesen sie von der Flanke des Reifens ab, der gerade montiert ist. Das ist naheliegend und trotzdem der falsche Ort, denn es beantwortet nur, was jemand einmal aufgezogen hat, nicht was zugelassen ist.

Der Fahrzeugausweis sagt es nicht

Im schweizerischen Fahrzeugausweis gibt es kein Feld für Reifengrössen. Die zulässigen Grössen stehen in der Typengenehmigung, und der Ausweis nennt davon nur die Nummer, in Feld 24.

Die Typengenehmigung ist die amtliche Bestätigung, dass ein Fahrzeugtyp die technischen Anforderungen erfüllt. Erteilt wird sie vom ASTRA (Typengenehmigungsverordnung, SR 741.511). Alle Reifen, die dort aufgeführt sind, gelten als genehmigt.

Ein Eintrag im Ausweis kommt nur dazu, wenn von der Typengenehmigung abgewichen wird und dafür eine Herstellergarantie nötig ist. Dann stehen Marke, Typ, Dimension und die Auflagen unter Feld 14, den Verfügungen der Behörde (Art. 58 Abs. 6bis VTS).

Was in Feld 24 stehen kann

EintragWas er bedeutet
Sechsstellige Nummer, z.B. 1VE263Normalfall, der Reifenfinder löst sie auf
Nummer mit M dahinterVor der Erstzulassung wurden Daten geändert
Nummer mit C dahinterZugelassen als andere Fahrzeugart als homologiert
IVI oder IVIXÜber ein digitales EU-Zertifikat zugelassen. Massgebend ist das COC
Nur XVon der Typengenehmigungspflicht befreit, etwa ein Eigenimport

Bei den letzten beiden findet der Reifenfinder nichts, und das ist kein Fehler: Für diese Fahrzeuge gibt es keine Schweizer Typengenehmigung, aus der man die Grössen lesen könnte. Die Quelle ist dann das COC oder das Betriebshandbuch.

Und auch mit gültiger Nummer kann die Antwort leer bleiben. Von den 242’295 Typengenehmigungen im Bestand führen 215’240 mindestens einen Reifeneintrag, die übrigen 27’055 keinen.

Warum es fast nie nur eine Grösse ist

Eine Typengenehmigung deckt einen ganzen Fahrzeugtyp ab, und ein Typ zerfällt in Varianten und Versionen: verschiedene Motorisierungen, Räderpakete, Ausstattungen. Alle laufen unter derselben Nummer. Deshalb kennt eine Typengenehmigung in aller Regel mehrere zulässige Radsätze, und alle sind gleich richtig.

Für dich heisst das: Du hast eine Wahl, nicht eine Vorgabe. Der Reifenfinder auf unserer Reifen-Seite zeigt dir die Sätze, die für deine Nummer eingetragen sind.

Vorne und hinten verschieden ist kein Sonderfall

Das betrifft nicht nur Sportwagen. Es kommt bei Limousinen, Kombis und SUV genauso vor, und man sieht es dem Auto von aussen nicht an. Ein Blick in die Typengenehmigung vor der Bestellung kostet zwei Minuten.

Kombinieren darfst du nicht beliebig. Damit unterschiedliche Grössen vorne und hinten ohne Prüfung zulässig sind, müssen nach den Richtlinien der Strassenverkehrsämter fünf Bedingungen zusammen erfüllt sein:

  1. Auf einer Achse dieselbe Felgen- und Reifendimension
  2. Vorne nicht breiter als hinten
  3. Hinten höchstens 40 mm breiter als vorne
  4. Das Höhen-Breiten-Verhältnis hinten nicht grösser als vorne
  5. Bei ABS oder permanentem Allrad darf sich die Differenz des Radumfangs zwischen den Achsen um höchstens 3 Prozent ändern

Fehlt eine davon, wird die Änderung melde- und prüfpflichtig. Das gilt auch dann, wenn beide Grössen einzeln auf der Typengenehmigung stehen, aber nicht als Paar gedacht waren. Massgebend ist der Radsatz, nicht die einzelne Grösse.

Direkt in der Verordnung steht dazu nur eine Regel, und sie betrifft nicht die Grösse: An einem Motorwagen müssen alle Reifen dieselbe Bauart haben, also entweder alle radial oder alle diagonal (Art. 58 Abs. 3 VTS).

Grössen, die nur im Winter erlaubt sind

Manche Typengenehmigungen führen Grössen, die ausdrücklich nur mit Winterreifen zulässig sind. Im Bestand tragen 40’702 Typengenehmigungen mindestens eine solche Sondergrösse, also rund jede fünfte. Es sind meist die schmaleren Winterpakete mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex.

Umgekehrt gilt das nicht: Auf jede normal zugelassene Grösse darfst du Winterreifen ziehen. Die Auswahl im Winter ist deshalb grösser als im Sommer, nicht kleiner. Das ist kontraintuitiv, folgt aber direkt daraus, dass die VTS Winterreifen zusätzliche Freiheiten einräumt und keine Dimension für den Winter reserviert.

Ein M+S-Reifen darf umgekehrt auch im Sommer gefahren werden. Zu beachten bleibt allein der Geschwindigkeitsindex.

Abweichen von der Eintragung

Eine Reifendimension, die nicht auf der Typengenehmigung steht, ist in der Schweiz nicht automatisch melde- und prüfpflichtig. Eine solche Grösse gilt als unbedenkliche Änderung, solange die Felgen-Reifen-Kombination der ETRTO-Norm entspricht, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex reichen und der Radumfang auf der Antriebsachse um höchstens 8 Prozent abweicht. Darüber wird sie prüfpflichtig.

Bei Felgen ist es strenger. Nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder sind melde- und prüfpflichtig. Ausgenommen sind bei Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen nur Räder, bei denen ausschliesslich die Einpresstiefe um höchstens 5 mm abweicht (Art. 34 Abs. 2 Bst. f VTS). Ein deutsches TÜV-Teilegutachten ersetzt dabei keine Eignungserklärung.

Die Einzelheiten zu Eintragungen stehen in der Antwort zu Tuning und Eintragungen.

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