Führerausweis auf Probe: Drei Jahre, Verlängerung, Annullation
Der erste Schweizer Führerausweis kommt auf Probe. Was bei einem Vorfall passiert, wann die Probezeit verlängert wird, wann der Ausweis annulliert wird.
Stand 2026-08-24
Der erste Schweizer Führerausweis ist drei Jahre lang ein Ausweis auf Probe (Art. 15a Abs. 1 SVG). Wer in dieser Zeit eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung begeht, sieht die Probezeit um ein Jahr verlängert. Bei einer zweiten verfällt der Ausweis.
Die Drei-Jahres-Regel
- Probezeit beginnt mit Ausstellung des Führerausweises auf Probe
- Dauer: drei Jahre
- Schadensfrei verlängert sich nichts — der Ausweis wird nach drei Jahren in einen definitiven umgewandelt
Was zählt
Das Gesetz kennt den Ausdruck „qualifizierte Widerhandlung“ nicht. Es spricht von der mittelschweren oder schweren Widerhandlung, und nur die lösen Verlängerung oder Verfall aus. Leichte Widerhandlungen, typisch die Ordnungsbusse, zählen für die Probezeit nicht.
Die genaue Schwelle ergibt sich aus der Verfügung des Strassenverkehrsamts — sie kategorisiert den Verstoss als leicht, mittelschwer oder schwer. Wie sich das aufbaut, steht im Kaskadensystem.
Erste mittelschwere oder schwere Widerhandlung
- Probezeit wird um ein Jahr verlängert (Art. 15a Abs. 3 SVG)
- Ausweisentzug nach Schwere der Widerhandlung
- Dauert der Entzug über die Probezeit hinaus, beginnt die Verlängerung erst mit der Rückgabe des Ausweises
- Eintrag im Massnahmen-Register
Zweite mittelschwere oder schwere Widerhandlung in der Probezeit
Der Führerausweis auf Probe verfällt (Art. 15a Abs. 4 SVG). Was danach gilt, steht in Art. 15a Abs. 5 SVG, und die drei Punkte darin werden regelmässig falsch wiedergegeben:
- Die Wartefrist läuft ab der Begehung der Widerhandlung, nicht ab der Verfügung und nicht ab der Abgabe des Ausweises. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr danach erteilt werden.
- Das verkehrspsychologische Gutachten ist zwingend, nicht eine Möglichkeit je nach Anlass. Der Lernfahrausweis wird nur erteilt, wenn ein solches Gutachten die Eignung bejaht.
- Wer in dieser Zeit trotzdem fährt, verlängert die Frist um ein Jahr. Das gilt für Motorräder und Motorwagen.
Nach erneut bestandener Führerprüfung wird wieder ein Führerausweis auf Probe erteilt (Art. 15a Abs. 6 SVG), und die Probezeit läuft wieder drei Jahre.
Wie das Annullationsverfahren läuft
Die Annullation ist ein Administrativverfahren des Strassenverkehrsamts, kein Strafverfahren — beide laufen unabhängig voneinander. Das Amt eröffnet das Verfahren, gewährt rechtliches Gehör und verfügt anschliessend.
Die Frist für eine Stellungnahme oder Einsprache beträgt in der Regel 30 Tage ab Zustellung; massgeblich ist immer die Frist, die in der Verfügung selbst steht. Verstreicht sie, wird die Verfügung rechtskräftig.
Aussagen gegenüber Polizei und Strassenverkehrsamt wirken in beiden Verfahren. Wer eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung hat, meldet den Fall dort — viele Policen verlangen die Meldung, bevor ein Anwalt mandatiert wird.
