Zum Inhalt springen

Garantie beim Importauto: Herstellergarantie, Gewährleistung, Anschlussgarantie

Drei verschiedene Absicherungen, die oft verwechselt werden: die Garantie des Herstellers, die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers und die Anschlussgarantie eines Drittanbieters. Was jede abdeckt und wo die Lücken sind.

Stand 2026-08-07

Beim Importauto stellt sich die Frage früh: Wer zahlt, wenn nach drei Monaten das Getriebe rasselt? Die Antwort hängt davon ab, welche der drei möglichen Absicherungen greift — und die werden regelmässig verwechselt, weil im Alltag alles „Garantie“ heisst.

Die drei Absicherungen im Vergleich

Woher sie kommtWer haftetTypische Dauer
HerstellergarantieFreiwilliges Versprechen des HerstellersHersteller, über sein Händlernetz2 Jahre ab Erstzulassung, teils verlängert
GewährleistungGesetz (OR beim Kauf in der Schweiz, nationales Recht beim Kauf im Ausland)Der Verkäufer, bei dem du gekauft hast2 Jahre, vertraglich verkürzbar
AnschlussgarantieVertrag mit einem Drittanbieter, gegen AufpreisDer Garantiegeber, versicherungsähnlichfrei wählbar

Sie schliessen sich nicht aus. Ein junges Importauto vom EU-Händler kann alle drei gleichzeitig haben — sie decken aber verschiedene Dinge ab, und keine ersetzt die andere.

1. Herstellergarantie

Die meisten Hersteller geben eine europaweit gültige Garantie, üblich sind zwei Jahre ab Erstzulassung. Sie hängt am Fahrzeug, nicht am Käufer — ein aus Deutschland importierter Wagen bringt seine Restgarantie also mit, und eine Schweizer Vertretung wickelt sie ab.

Drei Dinge, die in der Praxis darüber entscheiden, ob sie wirklich greift:

  • Die Servicehistorie muss lückenlos sein. Fehlende Stempel sind der häufigste Grund, warum eine Garantieleistung abgelehnt wird.
  • Anschluss- und Zusatzgarantien des Herstellers sind oft an den Erstkäufer gebunden und gehen beim Verkauf nicht automatisch über. Das steht in den Garantiebedingungen, nicht im Kaufvertrag — vor dem Kauf verlangen und lesen.
  • Akkugarantien bei Elektroautos laufen üblicherweise deutlich länger als die Fahrzeuggarantie und sind in der Regel übertragbar. Typisch ist eine Zusage auf eine Restkapazität nach einer bestimmten Laufzeit oder Kilometerzahl; die genaue Schwelle steht in den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

2. Gewährleistung — sie hängt am Verkäufer, nicht am Auto

Die Gewährleistung ist keine Zusage, sondern eine gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel, die beim Verkauf schon vorhanden waren. Wer im Ausland kauft, kauft nach dem Recht des Verkäuferlandes; wer bei einem Schweizer Händler kauft, nach OR.

Was das für den Importfall praktisch bedeutet:

  • Beim Kauf vom gewerblichen EU-Händler gilt die Gewährleistung des betreffenden EU-Landes — in der Regel zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen häufig auf ein Jahr verkürzt. Das ist zulässig und steht im Kaufvertrag.
  • Beim Privatkauf wird die Gewährleistung fast immer vertraglich ausgeschlossen („gekauft wie gesehen“). Der Ausschluss greift allerdings nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
  • Durchsetzen musst du sie dort, wo du gekauft hast. Das ist der Punkt, der beim Direktimport am meisten wiegt: ein Anspruch gegen einen Händler in Italien ist rechtlich vorhanden und praktisch aufwendig — andere Sprache, anderes Verfahren, Anreise.

3. Anschlussgarantie eines Drittanbieters

Für ältere Importfahrzeuge, bei denen die Herstellergarantie abgelaufen ist, bieten mehrere Anbieter Anschlussgarantien an. Sie funktionieren versicherungsähnlich: Prämie gegen Leistungszusage für bestimmte Bauteile.

Worauf es beim Vergleich ankommt — und das ist bei jedem Anbieter anders:

  • Was ausgeschlossen ist. Verschleissteile, Elektronik und Softwarefehler stehen häufig nicht drin, und genau dort liegen bei neueren Fahrzeugen die teuren Schäden.
  • Ob eine Wartungspflicht besteht und in welcher Werkstatt.
  • Wie abgerechnet wird — volle Übernahme, Selbstbehalt, oder Deckelung pro Fall.
  • Ob das Fahrzeug überhaupt aufgenommen wird. Alter, Laufleistung und Importstatus sind übliche Ausschlusskriterien.

Preise nennen wir hier keine: Sie hängen an Fahrzeugklasse, Alter, Laufleistung und gewählter Stufe, und ein Betrag ohne diese Angaben wäre eine Zahl ohne Aussage.

Was Reifenhai beim Import macht

Wir klären die Garantiesituation, bevor ein Fahrzeug gekauft wird: ob eine Herstellergarantie läuft und bis wann, ob die Servicehistorie vollständig ist, ob eine Zusatzgarantie übertragbar ist und welche Gewährleistung der Verkäufer im Ausland gibt. Das Ergebnis bekommst du schriftlich, vor der Kaufentscheidung.

Wir geben keine eigene Garantie auf importierte Fahrzeuge — weder auf den Antriebsstrang noch auf das Bestehen der MFK. Wo eine Absicherung sinnvoll ist, sagen wir es und nennen die Wege; abgeschlossen wird sie beim Hersteller, beim Verkäufer oder beim Garantieanbieter.

Häufige Fragen

Was, wenn eine Schweizer Vertretung die EU-Garantie nicht anerkennt? Das kommt vor, meist bei unvollständiger Servicehistorie. Massgeblich sind die Garantiebedingungen des Herstellers, nicht die Auskunft am Schalter. Bei dokumentiertem Service und Originalteilen ist die Ausgangslage gut.

Was, wenn du privat in Deutschland kaufst? Die Gewährleistung ist in der Regel ausgeschlossen, die Herstellergarantie läuft weiter, wenn sie noch nicht abgelaufen ist. Der Schutz liegt beim Privatkauf also vor dem Kauf: Zustand prüfen, Historie prüfen, Probefahrt.

Deckt die Garantie auch den Import selbst ab — etwa wenn das Auto die MFK nicht besteht? Nein. Weder Herstellergarantie noch Gewährleistung sagen etwas über die Schweizer Zulassungsfähigkeit. Was die MFK bei Importfahrzeugen zusätzlich prüft, steht im MFK-Hub.

Die Garantiebedingungen sind Herstellersache und ändern sich; massgeblich ist immer das Dokument zum konkreten Fahrzeug. Diese Antwort beschreibt die Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.