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MFK: Motorfahrzeugkontrolle Schweiz

Wann muss dein Auto zur MFK, was wird geprüft, was kostet es, wie bereitest du dich vor. Alle 26 Strassenverkehrsämter.

Stand 2026-08-28

MFK heisst Motorfahrzeugkontrolle und ist die Schweizer Variante des TÜV. Gleiche Idee: Dein Auto muss regelmässig zur amtlichen Prüfung. Anders als in Deutschland macht das nicht der TÜV oder die DEKRA, sondern das kantonale Strassenverkehrsamt.

Wann fällig?

Für leichte und schwere Personenwagen gilt: erstmals fünf Jahre, jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre (VTS Art. 33 Abs. 2 Bst. c). Das eine Jahr Spielraum steht im Gesetz und ist nicht die Willkür des Amts; es erklärt, warum das Aufgebot mal im fünften und mal im sechsten Jahr kommt.

Nicht jedes Fahrzeug folgt diesem Takt. Zwei Abweichungen, die im Handel regelmässig vorkommen (Abs. 2 Bst. b): Lieferwagen, Kleinbusse und Wohnmotorwagen kommen erstmals nach vier Jahren, dann nach drei, dann alle zwei. Bei Fahrzeugen zum berufsmässigen Personentransport ist es erstmals nach einem Jahr, danach jährlich (Bst. a).

Das Strassenverkehrsamt bietet die Halterinnen und Halter von sich aus auf (Abs. 1). Der Termin lässt sich vielerorts online verschieben.

Was wird geprüft?

Der Umfang steht in der Verordnung und ist in acht Gruppen gegliedert (VTS Art. 33 Abs. 1bis): Identifikation des Fahrzeugs, Bremsanlagen, Lenkvorrichtung, Sichtverhältnisse, Beleuchtungseinrichtungen und elektrische Anlage, Fahrgestell mit Achsen, Rädern, Reifen und Aufhängungen, die übrigen Ein- und Vorrichtungen sowie das Emissionsverhalten.

Was das in der Praxis heisst: Bremsbeläge und Scheiben, Handbremse und ABS, die Scheinwerfer-Einstellung, Spiel an Spurstangen und Traggelenken, Stossdämpfer, Profiltiefe und Geschwindigkeitsindex der Reifen, Abgaswerte samt OBD-Auslesung, dazu Rost an tragenden Teilen, Gurte, Hupe und Wischer.

Kosten

Die Prüfgebühr für Personenwagen liegt je nach Kanton zwischen rund CHF 55 und 95, die Nachprüfung bei Mängeln kostet meist CHF 30–35. Verbindlich ist die Gebührenordnung deines Strassenverkehrsamts — die Tarife stehen dort öffentlich.

Häufigste Durchfaller

Die häufigsten Beanstandungen laut STVA-Praxis:

  1. Bremsen — ungleichmässige Bremswirkung, abgenutzte Beläge
  2. Beleuchtung — Scheinwerfer-Einstellung falsch
  3. Achsspiel — Spurstange, Traggelenk
  4. Reifen — unter 1.6 mm Profil oder über Geschwindigkeitsindex
  5. Auspuff — durchgerostet, Lambdasonde defekt
  6. Wischwasser/Frostschutz — Behälter leer
  7. Sicherheitsgurte — defekter Aufroller, Risse im Gurt

Ein grosser Teil dieser Beanstandungen lässt sich mit kurzer Vorbereitung selbst erkennen und beheben.

Import: was anders ist

Ein Importfahrzeug durchläuft vor der Erstzulassung die Zulassungsprüfung, und zwar bei der kantonalen Zulassungsstelle, nicht beim ASTRA (TGV Art. 4 Abs. 4bis). Wie tief sie ausfällt, hängt an den Papieren: Mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform genügt eine Funktionskontrolle, ohne folgt die umfassende technische Prüfung samt Abgas und Geräusch (VTS Art. 31).

Eine Schweizer Typengenehmigung braucht es dafür in den meisten Fällen gar nicht: Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und solche mit COC sind davon befreit (TGV Art. 4 Abs. 1 und 2). Den ganzen Weg beschreibt MFK für Importfahrzeuge.

Termin

Den Prüftermin buchst oder verschiebst du beim Strassenverkehrsamt deines Kantons, vielerorts online. Wartezeit aktuell 4–10 Wochen je Region. Im Frühling/Herbst (Reifenwechsel-Saison) länger.

Passt dazu