MFK für Importfahrzeuge
Was beim Import-MFK anders ist: Typengenehmigung, EU-Anpassungen, USA-Reimport-Fallen.
Stand 2026-08-28
Der verbreitetste Irrtum beim Import ist die Annahme, es brauche eine Schweizer Typengenehmigung. Meistens braucht es keine.
Die Typengenehmigung ist der Ausnahmefall, nicht die Regel
Von der Typengenehmigung befreit sind (TGV Art. 4):
- zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge (Abs. 1),
- Fahrzeuge, für die eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt, also ein COC (Abs. 2).
Statt einer Typengenehmigung wird für Fahrzeuge mit EU-Gesamtgenehmigung ein Datenblatt erteilt, wenn der Typ verkehrssicher ist und die von Bund und Kantonen benötigten Daten vorliegen (Art. 3a). Das ist der Weg, den der Handel meint, wenn er von „TG übertragbar“ spricht.
Befreite Fahrzeuge gehen dafür durch die Zulassungsprüfung bei der kantonalen Zulassungsstelle nach VTS Art. 29 bis 31 (TGV Art. 4 Abs. 4bis). Nicht beim ASTRA.
Wie tief geprüft wird, entscheidet ein Papier
Bei einem gebrauchten Fahrzeug hängt der Aufwand an genau einer Frage: Liegt ein Prüfungsbericht des Typengenehmigungs- oder Datenblattinhabers, eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform oder ein elektronischer Einzelfahrzeugdatensatz vor (VTS Art. 31 Abs. 1)?
- Ja: Es genügt eine Funktionskontrolle, und die beschränkt sich auf die wichtigsten Vorrichtungen wie Lenkung, Bremsen und Beleuchtung sowie die Verbindungseinrichtungen (Abs. 2).
- Nein: Es folgt die umfassende technische Prüfung, bei der insbesondere Abgas- und Geräuschvorschriften und die Betriebssicherheit geprüft werden (Abs. 3).
Das COC in Papierform ist damit das teuerste Blatt Papier, das beim Kauf fehlen kann. Es kostet beim Hersteller wenig und spart die grosse Prüfung.
Was zusätzlich zur Sprache kommt
- Übereinstimmung mit Form 13.20A
- Schweizer Schilder, Schweizer Beleuchtungsbild
- Auspuff-Geräuschpegel (oft strenger als EU-Norm)
- Reifen mit Schweizer-konformem Geschwindigkeitsindex
- Tacho mit km/h-Skala (bei US-Reimport)
- COC oder gleichwertiger Übereinstimmungsnachweis
EU-Fahrzeuge: normalerweise einfach
EU-Fahrzeuge mit gültigem COC werden in der Schweiz fast automatisch typengenehmigt — sofern ASTRA TAS das Modell kennt.
Typische Anpassungen:
- Nebelschlussleuchte nachrüsten (manche EU-Spezifikationen haben keine)
- Auspuff-Geräusch verifizieren (in einigen Ländern höher zulässig)
- Reifen-Index gegen Fahrzeugausweis abgleichen
US-Reimport: aufwendig
US-Fahrzeuge brauchen häufig Umbauten:
- Tachometer: km/h-Anzeige hinzufügen (manche Modelle haben Doppel-Skala, bei anderen Eintrag im Sichtbereich)
- Beleuchtung: hintere Blinker auf Gelb umrüsten — in den USA sind rote Heckblinker (oft mit dem Bremslicht kombiniert) erlaubt, in der Schweiz nicht
- Seitenmarkierung: bei vielen US-Modellen anders, ggf. Anpassung
- Stossstange: US-Crashnormen anders, in der Schweiz Einzelabnahme möglich
- Auspuff: häufig zu laut
Aufwand US-Reimport-MFK: typisch CHF 1’500–4’000 plus Einzelabnahme bei ASTRA.
JDM-Reimport (Japan)
Schwierigste Kategorie:
- Beleuchtung-Anpassung (Japan andere Normen; Abblendlicht auf asymmetrisches Lichtbild für Rechtsverkehr umrüsten)
- Rechtslenker sind in der Schweiz zulassungsfähig (keine Linkslenker-Pflicht), aber einzelne Versicherer machen Auflagen oder verlangen Zuschläge; zudem Wertverlust beim Wiederverkauf einkalkulieren
- Tacho km/h nachweisbar
- Auspuff fast immer Umbau
Aufwand JDM: CHF 2’500–6’000 plus Einzelabnahme.
Wenn die Typengenehmigung fehlt
Bei Modellen, die in CH nie offiziell verkauft wurden: Einzelabnahme beim ASTRA.
- Dauer: 6–12 Wochen
- Kosten: CHF 800–3’000
- Risiko: Modell wird nicht zugelassen, wenn Mängel an Sicherheit oder Emission
Reifenhai-Service
Beim begleiteten Import melden wir das Fahrzeug zur MFK an und kennen die typischen Fallen pro Herkunftsland.
