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Firmenfahrzeug zulassen: Halter ist die Firma

Bei einem Geschäfts-/Firmenfahrzeug ist die Firma Halter. Was beim STVA anders ist, welche Vollmachten gebraucht werden, wer haftet.

Stand 2026-08-28

Bei einem Firmenfahrzeug ist die Firma — nicht der Lenker — der Halter. Das hat Konsequenzen für Zulassung, Versicherung, Haftung und Steuer. Was im Detail anders ist.

Halter = Firma

Wer Halter ist, entscheidet nicht der Kaufvertrag, sondern die tatsächlichen Verhältnisse: Halter ist namentlich, wer die tatsächliche und dauernde Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und es in seinem Interesse oder auf seine Kosten gebraucht oder gebrauchen lässt (VZV Art. 78 Abs. 1). Bei Geschäftsfahrzeugen, die einem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, klärt die kantonale Behörde diese Frage ausdrücklich ab (Abs. 2). Genau dort entscheidet sich, wessen Police im Ernstfall greift.

Sind mehrere Personen Halter, bezeichnen sie eine gegenüber der Behörde verantwortliche Person; diese wird im Fahrzeugausweis eingetragen (Abs. 1bis).

Eintrag im Fahrzeugausweis ist dann die juristische Person:

  • Firma X AG
  • GmbH-Bezeichnung
  • Einzelfirma mit Inhaber-Namen

Der Lenker kann jeder Mitarbeiter mit gültigem Führerausweis sein — sofern Police und Reglement das zulassen.

Beim STVA-Termin

Benötigt:

  • Handelsregisterauszug (Original, oft maximal 3 Monate alt)
  • Vollmacht für den erscheinenden Mitarbeiter, falls nicht Geschäftsführer
  • Versicherungsnachweis auf den Firmennamen
  • Standort des Fahrzeugs im Kanton, in dem zugelassen wird. Als Standort gilt der Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird (VZV Art. 77 Abs. 1), nicht automatisch der Sitz der Firma. Daran hängt die Steuer
  • Kaufvertrag auf Firmennamen oder Leasing-Vertrag

Versicherung

  • Police läuft auf die Firma als Halter
  • Lenkerkreis-Klausel typischerweise: "Geschäftsmässige Nutzung durch Mitarbeiter"
  • Privatfahrten der Mitarbeiter oft separat geregelt
  • Bei mehreren Fahrzeugen lohnt eine Flottenversicherung

Halter-Haftung vs Lenker-Haftung

  • Halter (Firma) haftet zivilrechtlich für Schäden, die das Fahrzeug Dritten zufügt
  • Lenker (Mitarbeiter) haftet strafrechtlich für eigene Verstösse
  • Bei Wiederholten Verstössen kann Arbeitsrechtliches greifen

Wechselschilder bei Firmen

Möglich, wenn:

  • Gleicher Halter (Firma)
  • Mehrere Fahrzeuge beim gleichen STVA
  • Pro Schild nur ein Fahrzeug gleichzeitig in Verkehr
  • Versicherung auf alle Fahrzeuge

Worauf du achten musst

  • Bei Firmensitz-Wechsel: Zulassungs-Kanton kann wechseln, neue Schilder nötig
  • Bei Verkauf der Firma / Übernahme: Halter ändert sich, neue Zulassung
  • Bei Liquidation: alle Fahrzeuge abmelden vor Liquidation

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