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Wohnsitzwechsel und Kantonswechsel: Schilder neu, Steuer neu

Beim Umzug innerhalb der Schweiz wechseln Schilder, Steuer und manchmal Versicherer. Frist, Reihenfolge, was bei Kantonsgrenzen passiert.

Stand 2026-08-28

Beim Umzug innerhalb der Schweiz ändert sich für dein Auto einiges — am offensichtlichsten die Kontrollschilder, dazu Motorfahrzeugsteuer (kantonal), eventuell Versicherer-Konditionen.

Welcher Kanton zuständig ist, entscheidet der Standort

Nicht die Wohnadresse im Pass, sondern der Standort des Fahrzeugs: Als Standort gilt der Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird (VZV Art. 77 Abs. 1).

Drei Fälle rechnet die Verordnung trotzdem dem Wohnsitz des Halters zu (Abs. 2): wenn das Fahrzeug während der Woche ausserhalb des Wohnsitzkantons verwendet, aber durchschnittlich mindestens zweimal im Monat übers Wochenende dort untergebracht wird; wenn es in verschiedenen Kantonen je weniger als neun zusammenhängende Monate verwendet wird; und wenn die Standortdauer innerhalb und ausserhalb gleich lang ist. Der Wochenaufenthalter mit Auto fällt damit in den ersten Fall.

Innerhalb des gleichen Kantons

  • Wohnsitz neu beim Strassenverkehrsamt melden (Online oder Schalter)
  • Schilder bleiben — neuer Wohnsitz im gleichen Kanton
  • Fahrzeugausweis wird mit neuer Adresse erneuert (Gebühr)
  • Steuer bleibt am gleichen kantonalen System

Kantonswechsel

Komplizierter:

  1. Im neuen Kanton anmelden — Meldepflicht typisch innert 14 Tagen
  2. Beim alten Strassenverkehrsamt abmelden. Die Schilder gehen zurück; wird nicht innert 14 Tagen ein anderes Fahrzeug damit in Verkehr gesetzt, unverzüglich (VZV Art. 74 Abs. 5). Wer die alte Nummer für später reservieren will, hat dafür ein Jahr (Art. 87 Abs. 1)
  3. Beim neuen Strassenverkehrsamt anmelden — neue Schilder, neuer Fahrzeugausweis
  4. Versicherer informieren — Adresse neu, evtl. Prämie ändert sich
  5. Steuer — alte Steuer endet, neue beginnt am Stichtag

Steuer-Stichtag

Motorfahrzeugsteuer ist kantonal. Stichtag typischerweise 1. Januar — wer im November umzieht, zahlt das ganze Jahr noch am alten Wohnsitz, ab 1. Januar dann am neuen.

Manche Kantone rechnen pro rata. Prüf das beim alten und neuen STVA.

Was kantonal verschieden sein kann

  • Gebühren für Ummeldung (alter Kanton, neuer Kanton)
  • Wartezeiten für neue Schilder
  • Online-Wege (manche STVA modern, andere Schalter-only)
  • Übergangsschilder während Umzug

Was sich mit dem Umzug sonst ändert

Die Versicherung berechnet die Prämie unter anderem nach dem Standort des Fahrzeugs. Eine neue Adresse kann die Prämie verändern; die Meldung an den Versicherer ist Teil der vertraglichen Anzeigepflicht.

Eingetragene Änderungen am Fahrzeug — Tuning, Anhängerkupplung, Sonderbereifung — stehen im Fahrzeugausweis und werden bei der Neuausstellung im neuen Kanton übernommen. Eine neue Begutachtung ist nicht nötig.

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