Zum Inhalt springen

Ersatzwagen und Nutzungsausfall: Was dir zusteht

Ersatzwagen vom Versicherer, Nutzungsausfall-Pauschale oder selbst zahlen: drei Wege, je nach Verschulden und Police-Ausstattung.

Stand 2026-08-28

Auto in der Werkstatt, du ohne Mobilität — wer zahlt? Die Antwort hängt davon ab, wer am Schaden schuld ist und welche Versicherung greift. Drei Konstellationen sind üblich.

Konstellation 1 — Gegner ist schuld

Der Anspruch ist Schadenersatz gegen den Halter des anderen Fahrzeugs (SVG Art. 58 Abs. 1), und du kannst ihn unmittelbar gegen dessen Versicherer geltend machen (Art. 65 Abs. 1). Dazu gehört typischerweise:

  • Ersatzwagen — vergleichbare Klasse, für die Dauer der Reparatur
  • ODER Nutzungsausfall-Pauschale — wenn du keinen Ersatzwagen nimmst

Welchen Weg du nimmst, entscheidest in der Regel du. Die Pauschale bemisst sich nach Fahrzeugklasse und liegt in der Praxis im zweistelligen Frankenbereich pro Tag. Eine amtliche Schweizer Tabelle dafür gibt es nicht; die Versicherer rechnen nach eigenen Ansätzen, und genau daran entzündet sich der Streit.

Konstellation 2 — du bist schuld, Vollkasko

Vollkasko zahlt den Karosserieschaden, aber typisch keinen Ersatzwagen — ausser du hast einen Zusatzbaustein "Ersatzwagen" / "Mobilitätsgarantie" gebucht. Manche Versicherer bieten 5/7/14 Tage Ersatzwagen-Pauschale.

Konstellation 3 — Schaden ohne Verschulden, Teilkasko

Hagel, Wild, Steinschlag: Teilkasko zahlt, aber kein Anspruch auf Ersatzwagen ohne Zusatzbaustein. Wenn der Wagen länger ausfällt, musst du selbst zahlen oder einen TCS/ACS-Mietvertrag nutzen.

Woran der Anspruch hängt

Ob ein Ersatzwagen bezahlt wird, entscheidet sich an zwei Fragen: wer den Schaden verursacht hat und was die eigene Police vorsieht.

Bei einem Schaden, den ein Dritter verursacht hat, ist der Ersatzwagen Teil des Schadenersatzes und läuft über dessen Haftpflichtversicherung. Bei einem selbstverschuldeten Schaden hängt alles daran, ob der Baustein Mobilitäts- oder Ersatzwagen-Garantie in der Police enthalten ist — Kasko allein deckt ihn nicht automatisch.

Streitig ist in der Praxis meist nicht das Ob, sondern die Dauer und die Fahrzeugklasse. Kommt keine Einigung zustande, ist der Ombudsman der Privatversicherung die kostenlose Anlaufstelle vor einem Gerichtsverfahren.

Wichtig

Diese Aussagen sind orientierend. Konkrete Beträge und Anspruchs-Voraussetzungen ergeben sich aus AVB deiner Police und der jeweiligen Praxis. Bei Streit: kein Vergleich ohne anwaltliche Beratung schliessen.