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Grobfahrlässigkeit: Wann die Versicherung kürzt

Bei grobem Verschulden darf die Versicherung leisten und gleichzeitig kürzen. Was als grob gilt, welche Police welchen Schutz bietet.

Stand 2026-08-28

Das VVG staffelt in vier Stufen, und die Kürzung steht in der Mitte (VVG Art. 14):

VerschuldenDer Versicherer
Absichthaftet nicht (Abs. 1)
Grobfahrlässigkeitdarf kürzen, in einem dem Grad des Verschuldens entsprechenden Verhältnis (Abs. 2)
Grobe Fahrlässigkeit einer Person im eigenen Haushalt, plus eigenes Auswahl- oder Aufsichtsverschuldendarf entsprechend dem eigenen Verschulden kürzen (Abs. 3)
Leichte Fahrlässigkeithaftet in vollem Umfang (Abs. 4)

Die letzte Zeile ist die wichtigste, und sie lässt sich nicht wegvereinbaren: Art. 14 Abs. 4 steht in VVG Art. 98, also unter den Bestimmungen, die nicht zuungunsten des Versicherungsnehmers geändert werden dürfen. Ein Vertrag, der auch bei leichter Unachtsamkeit kürzen will, ist insoweit ungültig.

Typische Beispiele für Grobfahrlässigkeit (orientierend)

  • Fahren mit deutlich über erlaubtem Tempo (krasse Überschreitung)
  • Telefonieren ohne Freisprechanlage, dabei verursachter Unfall
  • Fahren trotz starker Müdigkeit oder Medikamenten
  • Missachten von Rot, Stopp, Vortritt mit grobem Fehler
  • Schlafen am Steuer, Sekundenschlaf
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt mit schwerwiegender Folge

Die genaue Schwelle ist Einzelfall-Sache. Bundesgericht hat in vielen Urteilen feinjustiert.

Wirkung der Kürzung

Die Versicherung leistet, kürzt aber typischerweise zwischen 10% und 50% der Schadensumme — je nach Schwere der Fahrlässigkeit. Bei der Haftpflicht läuft das über den Rückgriff, und das hat einen gesetzlichen Grund: Einreden aus dem Vertrag oder aus dem VVG kann der Versicherer dem Geschädigten nicht entgegenhalten (SVG Art. 65 Abs. 2). Er zahlt also zuerst voll und holt sich danach bei dir, was er nach Vertrag oder Gesetz hätte ablehnen oder kürzen dürfen (Abs. 3).

Bei der Kasko erfolgt die Kürzung direkt — du bekommst weniger ausbezahlt.

"Verzicht auf Regress bei Grobfahrlässigkeit"

Viele Versicherer bieten als Zusatzbaustein einen Verzicht auf Regress — gegen Aufpreis. Sinnvoll bei:

  • Junge Lenker mit höherem Risiko
  • Hochwertige Fahrzeuge mit hohen potenziellen Schäden
  • Regelmässiger Vielfahrer

Bei Alkohol / Drogen ist der Verzicht oft ausgeschlossen — auch mit Baustein bleibt Regress möglich.

Wie ein Kürzungsentscheid zustande kommt

Grobfahrlässigkeit ist kein feststehender Katalog, sondern eine Wertung im Einzelfall: Der Versicherer prüft, ob elementare Vorsichtsgebote verletzt wurden, und begründet die Kürzung in seinem Entscheid.

Die Beweislast liegt beim Versicherer — er muss zeigen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Massgeblich sind der Polizeirapport, die eigenen Angaben aus der Schadenmeldung und die Umstände des Falls.

Wer den Entscheid nicht akzeptiert, hat zwei Wege ohne Gericht: die Wiedererwägung beim Versicherer und den Ombudsman der Privatversicherung, der kostenlos vermittelt. Eine unterzeichnete Erklärung über die Schadenerledigung schliesst beide Wege in der Regel ab.

Zur Rechtslage, weil sie oft verkehrt herum erzählt wird: Das Recht zu kürzen steht dem Versicherer von Gesetzes wegen zu, es muss nicht vereinbart werden. Art. 14 Abs. 2 gehört weder zu den zwingenden noch zu den halbzwingenden Bestimmungen (VVG Art. 97 und 98), und genau deshalb darf ein Vertrag zugunsten des Kunden davon abweichen. Der Kürzungsverzicht ist also ein Verzicht des Versicherers, kein Zugeständnis des Gesetzes. Ob er im konkreten Vertrag vereinbart ist, steht in den Bedingungen.