Importfahrzeug in der Schweiz zulassen: TG, Form 13.20A, Wege
Was nach dem Zoll-Import folgt: Typengenehmigung, Form 13.20A, MFK, Versicherung, Schilder. Die Schritte im Überblick.
Stand 2026-08-28
Nach dem Zoll-Import ist das Auto in der Schweiz, aber noch nicht zugelassen. Der nächste Schritt ist die Zulassung — und der hat seinen eigenen Ablauf.
Drei Schritte vor der Zulassung
- Zoll-Verzollung — bei der Einfuhr (Veranlagungsverfügung/Verzollungsnachweis, Automobilsteuer, MWST)
- Typengenehmigung (TG) klären — ist das Modell in der Schweiz freigegeben?
- MFK — kantonale technische Prüfung
Typengenehmigung: meistens gar nicht nötig
Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge sind von der Typengenehmigung befreit, und Fahrzeuge mit einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung ebenfalls (TGV Art. 4 Abs. 1 und 2). Für Fahrzeuge mit EU-Gesamtgenehmigung wird an ihrer Stelle ein Datenblatt erteilt (Art. 3a).
Befreit heisst nicht ungeprüft: Solche Fahrzeuge unterstehen der Zulassungsprüfung bei der kantonalen Zulassungsstelle (Art. 4 Abs. 4bis). Zuständig ist damit das Strassenverkehrsamt, nicht das ASTRA.
Wie tief geprüft wird
Bei einem gebrauchten Fahrzeug entscheidet ein Papier über den Aufwand (VTS Art. 31): Liegt ein unterzeichneter Prüfungsbericht, eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform oder ein elektronischer Einzelfahrzeugdatensatz vor, genügt eine Funktionskontrolle über Lenkung, Bremsen, Beleuchtung und Verbindungseinrichtungen (Abs. 1 und 2). Fehlt beides, folgt die umfassende technische Prüfung samt Abgas und Geräusch (Abs. 3).
Das COC gehört deshalb zum Kaufvertrag, nicht zur Nacharbeit. Mehr dazu in MFK für Importfahrzeuge.
Versicherung
Versicherung muss vor der Erstzulassung abgeschlossen werden. Bei Importmodellen: Versicherer-Quote vor Termin einholen, weil Bewertung schwieriger als bei CH-Modellen. Mehr dazu in Versicherung bei Importfahrzeugen.
Beim STVA-Termin
Dabei haben:
- Verzollungsnachweis (Zoll-Veranlagungsverfügung)
- TG-Nachweis oder Einzelabnahme-Bestätigung
- Prüfungsbericht Form 13.20 A (Schweizer MFK/Abnahme)
- Versicherungsnachweis
- Pass / Ausländerausweis
- Wohnsitzbestätigung
- Kaufvertrag
Bei Bestehen: Fahrzeugausweis + Kontrollschilder.
Was mit der Zulassung beginnt
Mit dem Tag der Zulassung fallen laufende Kosten an, die im Importbudget oft fehlen:
Die kantonale Motorfahrzeugsteuer läuft ab Zulassung, in der Regel pro rata für das angebrochene Jahr. Wonach der Wohnkanton bemisst, steht im Steuern-Hub.
Die Autobahnvignette ist Voraussetzung für die Benutzung von Autobahnen und Autostrassen, unabhängig davon, wo das Fahrzeug herkommt.
Kantonale Besonderheiten — etwa Zuschläge nach CO₂-Wert oder ein Sonderregime für Veteranenfahrzeuge — regelt jeder Kanton eigenständig; sie gelten ab der Einlösung, nicht ab dem Import.
