Schaden melden: Versicherung, Polizei, Leasing, Arbeitgeber
Wer ist wann zu informieren, in welcher Reihenfolge und mit welchen Fristen? Vier Adressaten, für jeden eigene Mitwirkungspflichten.
Stand 2026-08-28
Ein Schaden meldet sich nicht von selbst. Je nach Konstellation musst du an mehrere Stellen Bescheid geben — Versicherung sowieso, gegebenenfalls Polizei, bei Leasing dem Leasinggeber, bei Firmenwagen dem Arbeitgeber. Wer eine Meldung verpasst, riskiert Deckungsverlust oder Schadenersatzforderung.
Wer wann
| Adressat | Wann melden | Frist (orientierend) |
|---|---|---|
| Versicherer | Immer bei Schaden, der über Police gedeckt sein könnte | unverzüglich, je nach AVB |
| Polizei | Bei Personenschaden, Verdacht auf Delikt, schweren Sachschäden, Wildunfall | sofort |
| Leasinggeber | Bei Leasing-Fahrzeug, jeder meldepflichtige Schaden | je nach Vertrag, oft 24-72h |
| Arbeitgeber | Bei Firmen-/Dienstwagen | je nach Reglement |
Versicherer-Meldung
Die Anzeigepflicht knüpft an die Kenntnis: Sobald der Anspruchsberechtigte vom Ereignis und vom eigenen Anspruch weiss, ist der Versicherer zu benachrichtigen (VVG Art. 38 Abs. 1).
Was bei Verspätung wirklich passiert, ist enger gefasst, als oft behauptet wird. Der Versicherer darf die Entschädigung um genau den Betrag kürzen, um den sie sich bei rechtzeitiger Anzeige gemindert hätte (Abs. 2). Nicht um einen Strafzuschlag, und nicht pauschal. Ganz frei wird er nur, wenn die Anzeige absichtlich unterlassen wurde, um ihn an der rechtzeitigen Feststellung der Umstände zu hindern (Abs. 3).
Übliches Vorgehen:
- Schaden-Nummer einholen (online Formular oder Hotline)
- Schadenformular ausfüllen
- Belege beilegen — Fotos, Polizei-Rapport-Nummer, Europäischer Unfallbericht
- Werkstatt-Wahl mit Versicherer klären
Polizei-Meldung
Nur bei meldepflichtigen Vorfällen oder bei Bedarf für eine Strafanzeige (z.B. Fahrerflucht). Polizei dokumentiert, erstellt Rapport, ggf. Strafverfahren. Der Polizei-Rapport ist später wichtige Beweisquelle für die Versicherung.
Leasing-Meldung
Leasing-Verträge schreiben oft vor:
- Meldung jedes Schadens an den Leasinggeber innert XX Stunden
- Werkstatt-Wahl nur in Absprache (oft Vertragspartner-Werkstätten)
- Versicherungs-Auszahlung geht direkt an Leasinggeber, nicht an dich
- Bei Totalschaden: Restschuld vs Auszahlung — GAP-Versicherung sinnvoll
Arbeitgeber / Firmenwagen
Bei Geschäftsfahrzeug oder Dienstwagen:
- Internes Reglement beachten
- Schaden an den Halter (Arbeitgeber) melden
- Bei Privatfahrt ggf. besondere Regelung — manchmal Privathaftpflicht zuständig
- Bonus-Malus läuft typisch beim Halter, nicht beim Lenker
Was die Meldepflicht bedeutet
Die Anzeigepflicht folgt aus dem Versicherungsvertragsgesetz und aus den Vertragsbedingungen: Ein Schaden ist unverzüglich zu melden, sobald er bekannt ist. Wer zuwartet, um zu sehen, ob es auch ohne Versicherung geht, riskiert, dass die Leistung gekürzt wird — die Kürzung knüpft an die verspätete Meldung an, nicht an den Schaden selbst.
Zwei weitere Punkte fallen in der Praxis auf:
Eine Reparatur vor der Meldung nimmt dem Versicherer die Möglichkeit, den Schaden zu beurteilen. Er kann dann nur noch anhand von Belegen entscheiden.
Folgeschäden zeigen sich oft erst Wochen später. Ein Fall, der nie gemeldet wurde, lässt sich nachträglich schwer öffnen, weil die vertragliche Frist dann in der Regel abgelaufen ist.
