Versicherung bei Importfahrzeugen: Was du wissen solltest
Ohne Police keine Schilder. Wann die Versicherung stehen muss, was sie über ein Importfahrzeug wissen will und warum der Wiederbeschaffungswert in den Vertrag gehört.
Stand 2026-08-27
Beim Import ist die Versicherung nicht der letzte Schritt, sondern das Nadelöhr. Der Versicherer stellt die Versicherungsbescheinigung zuhanden der Zulassungsbehörde aus (SVG Art. 68 Abs. 1), und die Behörde erteilt den Fahrzeugausweis erst, wenn ihr dieser Nachweis zur Verfügung steht (VZV Art. 74 Abs. 1). Wer am Termin ohne Zusage dasteht, geht ohne Schilder heim.
Bei einem Schweizer Occasionsfahrzeug ist das eine Formalität. Bei einem Direktimport nicht immer: Der Versicherer muss das Fahrzeug einordnen können, und genau daran hakt es bei Modellen, die es hier nicht gibt.
Was der Versicherer wissen will
- Die Fahrgestellnummer. Damit ist das Fahrzeug eindeutig bestimmt, und darauf baut jede Einstufung.
- Die Modellvariante. Ein Fahrzeug in US-Ausführung ist versicherungstechnisch nicht dasselbe wie das europäische Modell gleichen Namens, auch wenn beide gleich heissen.
- Die Vorgeschichte. Erstzulassung im Ausland, Vorhalter, Laufleistung, allfällige Vorschäden.
- Die Reparierbarkeit. Gibt es ein Werkstattnetz und Ersatzteile in vernünftiger Frist, oder kommt jedes Blechteil per Container.
- Den Wert. Für gängige Modelle liefert Eurotax den Schweizer Marktwert. Wo kein Schweizer Pendant existiert, wird die Bewertung zur Verhandlung.
Wo es schwierig wird
Drei Konstellationen führen regelmässig zu höheren Prämien, zu Auflagen oder zur Absage:
- Seltene Modelle. Wenige Werkstätten, teure Teile, lange Standzeiten.
- Ausführungen ohne Schweizer Vergleich. Fahrzeuge aus den USA oder aus Japan lassen sich nicht an einer Liste ablesen, und was ohne Liste bewertet wird, wird im Schadenfall bestritten.
- Hochwertige Einzelstücke. Dafür gibt es spezialisierte Sparten; welcher Anbieter passt, ist eine Frage an einen unabhängigen Berater, nicht an uns.
- Fahrzeuge ab 30 Jahren. Hier gelten eigene Deckungen, oft mit Kilometerbegrenzung und Auflagen zur Unterbringung. Steuerlich hängt daran der Veteraneneintrag, und die Nutzungsbeschränkung darin passt selten zufällig zur Police.
Der Wiederbeschaffungswert gehört in den Vertrag
Der Versicherer haftet für alle Ereignisse, welche die Merkmale der versicherten Gefahr an sich tragen, ausser der Vertrag schliesse einzelne davon in bestimmter, unzweideutiger Fassung aus (VVG Art. 33). Was der Vertrag dagegen nicht regelt, ist der Betrag, über den im Totalschaden gestritten wird.
Bei einem Importfahrzeug ohne Schweizer Vergleichswert lohnt sich deshalb eine ausdrückliche Abrede, wie der Wert ermittelt wird: Gutachten, vereinbarter Katalogwert, oder eine benannte Bewertungsquelle. Ohne Abrede beginnt die Diskussion am Tag, an dem das Auto weg ist. Wie die Abrechnung dann läuft, steht in Totalschaden.
Bis die Schweizer Schilder dran sind
Ein Fahrzeug mit ausländischen Schildern muss schweizerisch zugelassen werden, sobald der Halter länger als ein Jahr in der Schweiz ist und das Fahrzeug hier länger als einen Monat verwendet (VZV Art. 115 Abs. 1 Bst. b). Ist die ausländische Zulassung bereits abgelaufen, kann das Zollamt bei der Einreise die Verwendung für höchstens einmal 30 aufeinanderfolgende Tage bewilligen; danach muss immatrikuliert werden (Abs. 2).
Bis dahin trägt die ausländische Police das Risiko, und ob sie das in der Schweiz noch tut, ist eine Frage an den bisherigen Versicherer. Mit der Schweizer Zulassung ziehen die Behörden ausländische Ausweise und Schilder ein und annullieren sie (Abs. 6); geprüft wird das Fahrzeug vorher amtlich (Abs. 5).
Wie die Zulassung selbst abläuft, steht in Importfahrzeug zulassen, die technische Seite in MFK für Importfahrzeuge. Den Rahmen jeder Police beschreibt Autoversicherung Schweiz.
Wie sich die Prämie in die Gesamtrechnung eines Imports einfügt, zeigt ein durchgerechneter Fall: Audi aus Deutschland importieren.
Was du hier NICHT findest
- Keine Prämien und keinen Versicherervergleich
- Keine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter
- Keine Zusage, dass ein bestimmtes Fahrzeug versicherbar ist
