Zum Inhalt springen

Selbstbehalt: Wie hoch wählen?

Der Selbstbehalt entscheidet, wie viel du pro Schaden selbst trägst. Höherer Selbstbehalt heisst tiefere Prämie, aber auch höheres Risiko.

Stand 2026-08-28

Der Selbstbehalt ist die Schwelle, ab der deine Versicherung zahlt. Liegt er bei CHF 1000 und du hast einen Schaden von CHF 1500, übernimmt die Versicherung CHF 500.

Übliche Selbstbehalts-Stufen

Versicherer bieten typischerweise:

  • CHF 0 (selten, mit Aufpreis)
  • CHF 200 / 300
  • CHF 500
  • CHF 1000
  • CHF 2000
  • CHF 3000+ (höhere Sparen-Variante)

Pro Schicht (Teilkasko / Vollkasko) gilt ein eigener Selbstbehalt. Manche Schäden — z. B. Glasbruch — haben eigene Selbstbehalts-Regelungen.

Wirkung auf die Prämie

Höherer Selbstbehalt → tiefere Prämie. Faustregel pro Versicherer unterschiedlich. Wer wenig fährt und voraussichtlich keinen Schaden hat, profitiert von hohem Selbstbehalt. Wer mit Familienfahrzeug, junger Fahrer oder hoher KM-Leistung unterwegs ist, kann am tiefen Selbstbehalt sparen.

Mindest-Selbstbehalt für Neulenker

Versicherer fordern oft einen Mindest-Selbstbehalt für die ersten Jahre — z. B. CHF 1000 bei Lenkern unter 25 oder mit Probezeit. Auch der Selbstbehalt bei Grobfahrlässigkeit ist oft eigenständig geregelt.

Der Selbstbehalt ist nicht die einzige Kürzung

Zwei Dinge werden regelmässig verwechselt. Der Selbstbehalt ist ein vereinbarter Betrag und steht fest, bevor etwas passiert. Die Kürzung wegen Grobfahrlässigkeit ist etwas anderes: Hat der Anspruchsberechtigte das Ereignis grobfahrlässig herbeigeführt, darf der Versicherer seine Leistung in einem dem Grad des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen (VVG Art. 14 Abs. 2). Bei Absicht haftet er gar nicht (Abs. 1), bei leichter Fahrlässigkeit in vollem Umfang (Abs. 4).

Diese Kürzung kommt zum Selbstbehalt hinzu, sie ersetzt ihn nicht. Was in der Praxis als grob gilt und welche Policen darauf verzichten, steht in Grobfahrlässigkeit.

Selbstbehalt + Bonus-Malus-Rechnung

Bei kleinen Schäden lohnt die Schadenmeldung oft nicht, weil:

Versicherungs-Auszahlung
   minus Selbstbehalt
   minus Bonus-Malus-Rückstufungskosten (über mehrere Jahre)
= netto Auszahlung

Wenn diese Rechnung gegen Null oder negativ wird, ist Selbst-Zahlen die bessere Wahl. Wo genau die Schwelle liegt, steht in Bagatellschaden; die Mechanik der Rückstufung in Bonus-Malus.