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Wildschaden: Reh, Wildschwein, Fuchs auf der Strasse

Kollision mit Wild ist Teilkasko-Standard. Bescheinigung durch Jagd/Polizei ist Pflicht, Tier nicht selbst abtransportieren, Wildunfall-Versicherung deckt die Karosserie.

Stand 2026-08-28

Ein Wildunfall ist nicht nur ein Sachschaden — er ist ein gemeldeter Vorgang. Polizei oder Wildhüter dokumentieren die Kollision, und die Versicherung verlangt diese Bescheinigung für die Abrechnung. Wer ohne Beleg abrechnen will, läuft typischerweise leer.

Schritte nach dem Wildunfall

  1. Anhalten, Warnblinker, sichern — Pannendreieck aufstellen, weiteres Risiko vermeiden
  2. Polizei rufen — 117 — sie kommt auch bei reinem Tier-Sachschaden, oder weiterleitet an Wildhüter
  3. Tier nicht selbst abtransportieren und nicht selbst töten. Zuständig ist die kantonale Jagdverwaltung, und das Nachsuchen eines verletzten Tiers ist Sache der Jagdberechtigten.
  4. Bescheinigung anfordern — schriftlich, mit Zeit, Ort, Tierart
  5. Versicherung melden — Teilkasko greift typischerweise bei "Wild"-Kollision

Was als Wild zählt

Versicherungsrechtlich oft enger gefasst als umgangssprachlich:

  • Klar Wild: Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Dachs — typischerweise Teilkasko gedeckt
  • Streit-Zone: Haustiere (Hund, Katze) — oft nur über Haftpflicht des Halters, nicht eigene Teilkasko
  • Vögel, Kleintiere: je nach AVB unterschiedlich

Prüf die AVB deines Versicherers.

Bonus-Malus

Wildschaden ist ein Tierschaden und damit ein Teilkasko-Risiko; er führt typischerweise nicht zur Rückstufung, da Teilkasko-Schadensereignisse verschuldensfrei sind.

Wenn du ohne Kollision ausweichst

Du siehst ein Reh, weichst aus, fährst in den Graben — Selbstunfall ohne Kollision. Versicherungstechnisch nicht Wildschaden, sondern Selbstverschulden. Vollkasko deckt typischerweise, Teilkasko nicht.