Halterwechsel: Was beim Auto-Verkauf zu tun ist
Beim Verkauf wechselt der Halter: neuer Fahrzeugausweis, neue Versicherung, alte Schilder. Die Schritte im Überblick.
Stand 2026-08-28
Wenn ein Auto verkauft wird, wechselt der Halter — das Strassenverkehrsamt muss informiert werden, der neue Halter braucht einen neuen Fahrzeugausweis und eine neue Versicherung. Die alten Schilder gehen entweder zurück oder werden umgetauscht.
Vor dem Verkauf — Verkäufer
- Fahrzeugausweis bereithalten
- Schlüssel (alle), Serviceheft, Originaldokumente sammeln
- Kaufvertrag (schriftlich) mit Verkaufsdatum, Kaufpreis, Zustand
- Mit Käufer das Datum der Übergabe festhalten
Übergabe-Tag
- Kaufvertrag unterschreiben
- Fahrzeugausweis übergeben
- Schlüssel komplett übergeben
- Übergabeprotokoll mit Kilometerstand, sichtbare Mängel
- Versicherer beider Seiten informieren (siehe unten)
Die drei Fristen, die dabei wirklich gelten
Der Rest ist Organisation, diese drei stehen im Bundesrecht:
- 14 Tage für die Schilder. Wird nach der Abmeldung nicht innert 14 Tagen ein anderes Fahrzeug mit denselben Schildern in Verkehr gesetzt, gehen sie unverzüglich zurück (VZV Art. 74 Abs. 5).
- Ein Jahr für die Nummer. Hinterlegte Schilder bleiben dem Halter reserviert; eine andere Nummer darf die Behörde erst zuteilen, wenn sie länger als ein Jahr hinterlegt oder entzogen waren (Art. 87 Abs. 1).
- Annullieren, sonst gibt es sie nicht zurück. Der Halter lässt den Fahrzeugausweis und ein allfälliges Duplikat annullieren; sonst werden ihm die darin vermerkten Schilder nicht mehr zugeteilt (Art. 81 Abs. 1).
Und die Versicherung endet nicht mit dem Kaufvertrag, sondern gegenüber Geschädigten erst, wenn Fahrzeugausweis und Kontrollschilder abgegeben sind, spätestens aber 60 Tage nach Eingang der Meldung des Versicherers (SVG Art. 68 Abs. 2). Wer verkauft und die Schilder liegen lässt, haftet also weiter, als er denkt.
Was der Verkäufer beim Strassenverkehrsamt macht
- Halterwechsel melden (Online-Portal oder Schalter)
- Schilder zurückgeben (wenn sie nicht beim Auto bleiben)
- Falls Schilder beim Auto bleiben sollen: vorher mit Käufer und STVA klären
- Bestätigung der Abmeldung holen
Was der Käufer macht
- Neue Versicherung abschliessen — vor der Zulassung
- Versicherungsnachweis besorgen (typischerweise digital von der Versicherung)
- Beim Strassenverkehrsamt am eigenen Wohnsitz neuen Fahrzeugausweis beantragen
- Schilder erhalten (neu oder vom Verkäufer übernommen, je nach Kantonspraxis)
- Steuer wird neu berechnet (kantonal verschieden, pro rata)
Schilder beim Auto belassen?
- Kantonal verschieden
- Manche STVA erlauben "Schilder zum Fahrzeug" — dann übernimmt Käufer das gleiche Kennzeichen
- Andere verlangen Rückgabe und Neuausstellung
Versicherung — der heikle Punkt
- Verkäufer-Versicherung endet typisch mit Halterwechsel
- Neuer Halter muss Police haben, bevor er fährt
- Lücke zwischen alter und neuer Police ist illegal — Fahrt ohne Versicherung
- Manche Versicherer schliessen "Eventual-Deckung" während der Übergangszeit ein — vorher klären
Warum die Abmeldung nicht nachrangig ist
Solange ein Fahrzeug auf eine Person eingelöst ist, gilt sie als Halterin — mit allem, was daran hängt: Motorfahrzeugsteuer, Versicherungspflicht und die Halterhaftung nach dem Strassenverkehrsgesetz. Ein privater Kaufvertrag ändert daran nichts; massgeblich ist der Eintrag beim Strassenverkehrsamt.
Daraus folgen zwei Dinge:
Die Versicherung endet nicht mit dem Verkauf. Sie hängt am eingelösten Kontrollschild. Erst mit der Abmeldung oder der Übertragung endet die Deckungspflicht — und damit die Prämie.
Ohne gültige Versicherung darf nicht gefahren werden, auch nicht für die Überführung. Dafür gibt es Tagesausweise und Händlerschilder.
