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Tempobussen: Innerorts, Ausserorts, Autobahn

Bis wohin es eine Ordnungsbusse ist, ab wann eine Anzeige und ab wann ein Raserdelikt. Die Schwellen stehen im Gesetz, und die Raser-Grenze hängt am Schild, nicht an der Strassenart.

Stand 2026-08-28

Eine Tempoüberschreitung landet je nach Höhe in einer von drei Welten: Ordnungsbusse, Anzeige oder Raserdelikt. Die Grenzen dazwischen sind Zahlen aus dem Gesetz, keine Ermessensfrage.

Wo die Ordnungsbusse aufhört

Die Ordnungsbussenverordnung staffelt nach Strassenart, und jede Reihe hat ein Ende. Darüber gibt es keine feste Busse mehr, sondern ein Verfahren.

StrassenartOrdnungsbusse bisAb dann Anzeige
Innerorts15 km/h zu vielab 16 km/h
Ausserorts und Autostrasse20 km/h zu vielab 21 km/h
Autobahn25 km/h zu vielab 26 km/h

Massgeblich ist dabei die Strassenart, nicht das Schild: Eine Tempo-30-Zone ist innerorts, ihre Ordnungsbussen-Reihe endet also bei 15 km/h.

Was in der jeweiligen Stufe zu zahlen ist, rechnet der Bussenrechner aus der Verordnung aus. Hier steht die Zahl bewusst nicht ein zweites Mal: Zwei Orte für dieselbe Zahl bedeuten früher oder später zwei verschiedene Zahlen.

Wo das Raserdelikt anfängt

Und hier kehrt sich die Logik um. Die Raser-Schwelle hängt nicht an der Strassenart, sondern an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle (SVG Art. 90 Abs. 4):

Zulässige HöchstgeschwindigkeitRaserdelikt ab
höchstens 30 km/h40 km/h zu viel
höchstens 50 km/h50 km/h zu viel
höchstens 80 km/h60 km/h zu viel
mehr als 80 km/h80 km/h zu viel

Das hat zwei Folgen, die regelmässig übersehen werden. In einer Tempo-30-Zone liegt die Grenze bei 40 km/h zu viel, nicht bei 50. Und auf einer Autobahn-Baustelle mit Limit 80 liegt sie bei 60, nicht bei 80.

Die Toleranz wird abgezogen, bevor gezählt wird

Massgeblich ist nie der gemessene Wert, sondern die Überschreitung nach Abzug der Geräte- und Messunsicherheit. Wie viel abgezogen wird, hängt am Messverfahren und am Messwert; die Werte legt das ASTRA fest, und welches Verfahren im Einzelfall galt, steht im Messprotokoll. Der Bussenrechner führt die gängigen Verfahren mit ihren Abzügen.

Was administrativ dazukommt

Der Ausweisentzug ist kein Teil des Strafurteils, sondern eine eigene Verfügung. Wie sich die Mindestdauer nach Schwere und Vorgeschichte staffelt, steht im Kaskadensystem. Bei einem Raserdelikt beträgt sie zwei Jahre.

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