Zum Inhalt springen

Fremdlenker: Wenn jemand anderes dein Auto fährt

Freund, Familie, Kollege am Steuer deines Autos: wer haftet wann, was die Versicherung verlangt und welche Stolperfallen es gibt.

Stand 2026-08-28

Die Versicherung deckt grundsätzlich das Fahrzeug, nicht den Lenker. Wenn jemand anderes als du fährt — Freund, Familienmitglied, Kollege — gilt die Police trotzdem. Aber: nicht ohne Bedingungen.

Die Grundregel, und warum sie gilt

Die Haftpflicht folgt dem Fahrzeug, weil das Gesetz den Halter haften lässt: Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeugs jemand verletzt oder Sachschaden verursacht, haftet der Halter (SVG Art. 58 Abs. 1), und für das Verschulden des Fahrzeugführers haftet er wie für eigenes (Abs. 4). Der Geschädigte hat sein Forderungsrecht unmittelbar gegen den Versicherer, und Einreden aus dem Vertrag kann dieser ihm nicht entgegenhalten (Art. 65 Abs. 1 und 2).

Für den Geschädigten ist damit gleichgültig, wer am Steuer sass. Für dich nicht: Soweit der Versicherer die Leistung hätte ablehnen oder kürzen dürfen, nimmt er Rückgriff (Art. 65 Abs. 3).

„Berechtigt“ heisst in der Police: mit deiner Erlaubnis, mit gültigem Führerausweis, ohne verletzte Ausschluss-Klausel.

Wo Versicherer kürzen oder verweigern

  • Lenker ohne Führerausweis — Versicherung kann kürzen oder verweigern, Lenker haftet persönlich
  • Alkohol / Drogen — Versicherer kürzt typischerweise
  • Lenker unter Mindestalter der Police (oft 25 J. bei Sparpolicen)
  • Lenker nicht in der Police namentlich genannt, wenn diese eine "Lenker-Klausel" hat
  • Berufsmässige Nutzung ohne entsprechende Police

Familienangehörige, Jugendliche

Viele Policen erlauben gelegentliche Fahrten von Familienangehörigen ohne Aufpreis. Regelmässige Nutzung durch junge Familienmitglieder (z. B. 18-jähriger Sohn) erfordert oft eine Anpassung der Police — sonst Schadenfall-Kürzung im Ernstfall.

Woran sich die Deckung entscheidet

Die Haftpflicht folgt dem Fahrzeug, nicht der Person am Steuer — sie deckt den Schaden am Dritten also auch dann, wenn jemand anders gefahren ist. Bei der Kasko ist das anders: Dort kann die Police den Kreis der zugelassenen Lenker einschränken.

Solche Klauseln finden sich unter Bezeichnungen wie Lenkerkreis, Jungfahrer-Zuschlag oder Altersgrenze. Ist ein Fahrzeug zu einer Prämie versichert, die einen eingeschränkten Lenkerkreis voraussetzt, und fährt jemand ausserhalb dieses Kreises, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Die Angabe des tatsächlichen Lenkers im Schadenformular ist Teil der vertraglichen Anzeigepflicht. Eine falsche Angabe ist kein Formfehler, sondern Versicherungsbetrug.

Rückgriff der Versicherung

Bei Grobfahrlässigkeit (siehe eigenes Cluster) oder Verstössen kann die Versicherung beim Lenker Rückgriff nehmen — auch wenn sie zunächst gegenüber dem Geschädigten zahlt. Wer betrunken fährt und ein Auto schrottet, sieht typischerweise die Rückforderung.